Z Gastroenterol 2016; 54(07): 694-695
DOI: 10.1055/s-0042-110640
Mitteilungen der DGVS
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Innovationen in der Gastroenterologie fördern – Stellen Sie Ihre Anträge auf neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren (NUB) bis 15. September 2016 der Kommission zur Optimierung vorab zur Verfügung!

Wolfgang Schepp
,
Thorsten Brechmann
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Publication History

Publication Date:
19 July 2016 (online)

Das NUB-Verfahren zum Ausgleich einer systemimmanenten Innovationshemmung aufgrund verzögerter Kostenerstattung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden hat sich mittlerweile fest im deutschen Gesundheitssystem etabliert. Wesentliche Voraussetzung für die Kostenerstattung eines NUB ist die Bestätigung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), dass ein NUB tatsächlich neu und seine Vergütung im aktuellen DRG-System nicht abgebildet ist.

Auch in 2016 möchte die DGVS die Beantragung von NUB zur Unterstützung von Innovationen in der Gastroenterologie wieder fördern und bittet Sie dabei um Ihre wertvolle Unterstützung des Verfahrens:

Bitte entwerfen Sie als gastroenterologische Fachabteilung Ihres Hauses NUB-Anträge für 2017! Aus den Anträgen muss klar und plausibel hervorgehen, warum ein Verfahren als Neuheit anzusehen ist (Verfügbarkeit < 3 Jahre), welche Patienten damit behandelt werden sollen, welche Kosten mit dem Verfahren verbunden sind und warum das Verfahren aktuell nicht (ausreichend) im DRG-System abgebildet ist. Dabei sieht das InEK eine Grenze bei belegbaren Mehrkosten pro Fall von mehr als € 1000. Das elektronische Antragsformular sowie detaillierte Erläuterungen können von der Homepage des InEK geladen werden (www.g-drg.de). Ihren Entwurf mailen Sie bitte bis spätestens zum 15.09.2016 an die Kommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der DGVS info@dgvs.de .

Die Kommission bündelt alle von den Mitgliedern vorgelegten Anträge, prüft und optimiert sie gemeinsam mit einer externen Beratungsfirma. Anschließend werden sie allen Mitgliedern auf der DGVS-Website als Musteranträge zum Download angeboten. Jedes Krankenhaus kann daraus seine individuellen Anträge erstellen:

Darin müssen hausspezifische Aspekte wie z. B. die Kostenberechnung von jeder Klinik selbst erarbeitet und in den hausindividuellen Antrag eingefügt werden. Dagegen werden allgemeine Aspekte wie die Begründung der Novität, die Methodenbeschreibung und die mit dem Verfahren zu behandelnden Patienten durch die Kommission für alle Häuser gemeinsam formuliert. Dies führt zu einer auch vom InEk begrüßten Vereinheitlichung, die das Bearbeitungsverfahren beschleunigt und die Erfolgsaussicht verbessert.

Die hausindividuellen Anträge müssen dann bis zum 31.10.2016 durch die Krankenhäuser beim InEK eingereicht werden. Antragsteller können nur Krankenhäuser sein (keine Fachabteilungen, keine Fachgesellschaften, keine Hersteller von Medikamenten oder Medizinprodukten). Wird ein NUB-Antrag durch das InEK positiv bewertet (Status 1), können Krankenhäuser, die diesen Antrag 2016 gestellt haben, in ihren Budgetverhandlungen 2017 ein gesondertes Entgelt für diese NUB mit den Kostenträgern vereinbaren.

Die Anerkennung gilt immer nur für das Jahr nach der Antragstellung, also für 2017 bei Antragstellung in 2016. Das InEK prüft automatisch alle NUBS, die bereits in früheren Jahren anerkannt worden waren, ob sie jetzt durch eine neue DRG-Ziffer ersetzt werden können. Liegen aber für eine solche Übernahme aus dem NUB- in das DRG-System noch keine ausreichenden Kostendaten vor, muss das Krankenhaus das im laufenden Jahr anerkannte NUB für das Folgejahr erneut beantragen. Es empfiehlt sich daher, dass Sie vorsorglich alle für 2016 anerkannten NUBs für 2017 für Ihr Krankenhaus erneut beantragen, falls Sie das Behandlungsverfahren anbieten.

Die Anerkennung und nachfolgende Kostenerstattung von NUBs in möglichst allen Abteilungen, die ein neues Behandlungsverfahren anwenden, fördern nicht nur die Innovationskraft in der Gastroenterologie, sondern auch die Positionierung unseres Fachgebietes in den Krankenhäusern. Für die Optimierung der Anträge sind wir jedoch ganz auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir nur uns rechtzeitig zugesandte Anträge formal und inhaltlich optimieren können!

Unterstützen Sie daher Innovationen in der Gastroenterologie und damit auch Ihre Fachabteilung und lassen uns Ihre Anträge spätestens bis zum 15.09.2016 per Mail zukommen!