Geburtshilfe Frauenheilkd 2016; 76(10): 1002-1004
DOI: 10.1055/s-0042-113633
Recht in der Praxis
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Entlassmanagement – Entlassmedikation: G-BA fasst ausführlichen Beschluss

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Publication Date:
14 October 2016 (online)

Die Neuregelung zum Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V) soll Lücken in der Versorgung beim Übergang von stationärer in ambulante Behandlung schließen. Mittlerweile hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die vorgeschriebenen Änderungen der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) zur Entlassmedikation beschlossen. Leider werfen die Regelungen nur noch mehr Fragen auf.

Durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurden u. a. die gesetzlichen Regelungen zum Entlassmanagement der Krankenhäuser klarer gefasst und auch deutlich erweitert (siehe auch klinikarzt 2015; 45 (12): 584–585). Neben dem Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden Krankenhäuser dadurch auch berechtigt, z. B. Arzneimittel zu verordnen, soweit die Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist.

Der Beitrag ist erstmals erschienen in: klinikarzt 2016; 45: 274–275