Wenn Polizei und Rettungsdienst gemeinsam zum Einsatz kommen, dann funktioniert die
Zusammenarbeit in der Regel recht reibungslos. Allerdings: Wo verschiedene Organisationen
tätig werden, sind aus juristischer Sicht dem gemeinsamen Handeln manche Grenzen gesetzt.
Der Beitrag skizziert diese Grenzen und gibt Hinweise, was bei der Zusammenarbeit
bedacht werden muss.