Z Gastroenterol 2016; 54(11): 1263
DOI: 10.1055/s-0042-118752
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Einbruchserie in Praxen und Endoskopie-Einrichtungen – Was kann man tun?

Franz Josef Heil
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Publication Date:
10 November 2016 (online)

Ein Einbruch in der Praxis ist kein Vergnügen, zumindest nicht für den Praxisbesitzer. In Deutschland wurden in den vergangenen Jahren über 50 Endoskopie-Einrichtungen und gastroenterologische Praxen Opfer eines Einbruchs. Die Häufigkeit von Einbrüchen in gewerbliche Objekte, zu denen Arztpraxen zählen, steigt in Deutschland steil an. Ausgeführt werden sie von professionellen Banden, die ganz gezielt auf Bestellung von grenzüberschreitenden Organisationen arbeiten. Die Objekte werden vor dem Einbruch „ausbaldowert“, so dass die Täter ganz genau wissen, was sie erwartet und was sie mitnehmen wollen. Es kann durchaus sein, dass ein Täter vorher als Patient aufgetaucht ist, um sich in aller Ruhe ein klares Bild von der Praxis zu verschaffen.

Der Einbruch ist keine Sache eines Einzeltäters, sondern die Täter arbeiten im Team: „Schmiere stehen“, Einbruch, Abtransport der Waren, Fluchtfahrzeug fahren etc. Bevorzugte Zeiten sind Wochenende und Brückentage um Feiertage herum, aber auch nachts, während Privathäuser vor allem tagsüber aufgesucht werden, wenn die Bewohner auf der Arbeit sind. Der Einbruch erfolgt gerne durch ein Fenster, oft durch die unzureichend gesicherte Eingangstür oder einen Nebeneingang. Eine nur zugezogene und nicht fest abgeschlossene Tür ist in wenigen Augenblicken fast ohne Spuren zu öffnen.

Wenn die Tür fest verschlossen und stabil ist, werden Fenster aufgebrochen. Ein normales Fenster kann von einem Spezialisten mit einem Stemmeisen oder anderen Werkzeugen ohne große Mühe in wenigen Sekunden geöffnet werden. Ein gekipptes Fenster ist noch leichter zu öffnen. Um einen nicht abgeschlossenen Fenstergriff zu öffnen, wird durchaus die Scheibe mit einem gezielten Schlag eingeschlagen. Das kurze Klirren wird in Kauf genommen und führt auch auf einem Krankenhausgelände kaum zu besonderer Aufmerksamkeit, die den Einbruch stören würde.

Sind die Täter in der Praxis, dann brauchen sie meist nur wenige Minuten, um mitzunehmen, was geplant war. Mitunter wird auch der Lärm einer Alarmanlage in Kauf genommen, im Bewusstsein, dass zwischen Alarm und dem Eintreffen von Sicherheitskräften mehr als acht Minuten vergehen. Diese Zeit reicht. Eine Sirene wird, wenn erreichbar, einfach abgeschlagen. Auch dabei wird in Kauf genommen, dass ein externer Alarm per Telefon bei der Sicherheitszentrale ausgelöst wird.

Fehlt eine Alarmanlage, dann wird der Einbruch vom Personal der Praxis meistens erst am nächsten Arbeitstag bemerkt, mit allen schlimmen Konsequenzen, die das für den Praxisablauf bedeutet. Neben dem Schaden durch den Einbruch und den Verlust der Geräte kommen Praxisausfall, Probleme bei der Ersatzbeschaffung, Verhandlungen mit Versicherung, Geräteherstellern und Polizei hinzu. Der Schaden kann auch bei einer durchschnittlichen Praxis rasch im sechsstelligen Bereich liegen.

Was kann man also tun, um einen Einbruch zu verhindern? Grundsätzlich gilt, dass jede Maßnahme, die den Einbruch erschwert und die Erfolgsaussichten der Täter vermindert, sinnvoll ist. Als erstes muss darauf geachtet, ob durch Praxisorganisation der Zugang zur Praxis und zu teuren Geräten erschwert werden kann: Sind die Eingangstüren immer abgeschlossen? Sind alle erreichbaren Fenster fest zu und möglichst verschlossen? Eine mechanische Sicherung der Außenhaut der Praxis stellt die wichtigste Abwehrmaßnahme dar. Gelingt es den Einbrechern nicht, Fenster oder Tür innerhalb von wenigen Minuten zu öffnen, wird der Einbruch meistens abgebrochen. Eingangstür und leicht erreichbare Fenster sollten mindestens der Widerstandsklasse RC2 (bei Neubau DIN 1627, bei Nachrüstung DIN 1804–2) entsprechen. In vielen Fällen wird durch einen Fachmann (zertifizierter Handwerksbetrieb) ein Umbau oder eine Ergänzung vor allem der Schließmechanismen der Fenster und Eingangstüren erforderlich.

Bei den Fenstern wird ein umlaufender Verschließbeschlag mit Pilzkopfverriegelung und stählernen Schließblechen gefordert. Je nach Fensterkonstruktion können auch aufgesetzte Sicherheitsschlösser und Scharniersicherungen sinnvoll sein. Die Fenstergriffe müssen abschließbar sein und auch tatsächlich abgeschlossen werden, was organisatorisch nicht immer einfach ist. Bei sehr hohem Gefährdungsgrad kann über eine Sicherheitsverglasung oder eine Sicherheitsfolie nachgedacht werden.

Die Eingangstür muss einen mindestens zwei Zentimeter langen Bolzen haben, außerdem noch Verriegelungspunkte oberhalb und unterhalb des Schlosses. Die Scharniere sollten möglichst innen liegen, damit sie nicht von außen abmontiert werden können. Andernfalls sollte ein ergänzender Bolzen, ein sogenannter Hintergreifer, die Bandseite der Tür sichern.

Eine Alarmanlage wird heute als Standard bei gewerblichen Objekten angesehen. Sie sollte möglichst an einen Sicherheitsdienst angeschlossen sein, so dass diese Zentrale bei Alarm angerufen wird. Eine Alarmsirene im Außenbereich ist selbstverständlich und sollte möglichst so angebracht sein, dass sie nicht abgeschlagen oder zerstört werden kann. Bevorzugt wird bei Alarmanlagen eine Absicherung der Außenhaut (Fenster, Türen), damit der Alarm ausgelöst wird, bevor die Einbrecher in der Praxis sind. So eine Anlage ist aber je nach Zahl der Fenster sehr aufwendig, so dass als Alternative eine Innenraumüberwachung in Frage kommt.

Jeder Praxisinhaber bzw. Leiter einer Endoskopie-Einheit sollte darüber nachdenken, ob eine Absicherung gegen einen Einbruch sinnvoll bzw. nötig ist. Dieser Artikel kann nur auf einige grundsätzliche Dinge hinweisen. Eine Beratung durch die Polizei und eine Zusammenarbeit mit einem guten Handwerksbetrieb wird vor Ort zu einer angepassten Lösung führen. Auch wenn diese Maßnahmen durchaus einen mittleren vierstelligen Eurobetrag kosten werden – ein Praxisausfall von zwei bis drei Tagen kostet in der Regel schon mehr!

Für die Unterstützung bei der Recherche für diesen Artikel bedanke ich mich beim Polizeipräsidium Koblenz, Zentrale für Prävention.