Dtsch Med Wochenschr 2017; 142(02): 139-141
DOI: 10.1055/s-0042-121385
Kommunikation und Management
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Honorararztwesen – Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit

Peter Hüttl
Further Information

Publication History

Publication Date:
23 January 2017 (online)

Durch die Beauftragung von Honorarärzten kann eine Klinik einen vorübergehenden Bedarf an Ärzten decken. Allerdings ist auch der nur zeitweise Einsatz eines Honorararztes sozialversicherungsrechtlich nicht unbedenklich. Zudem kann es sich um eine scheinselbstständige Beschäftigung handeln, da auch der nur kurzfristig tätige Honorararzt derart in den Unternehmensablauf eingebunden ist, dass er letztlich als Angestellter anzusehen ist.