Pneumologie 2017; 71(01): 15-16
DOI: 10.1055/s-0042-123477
Stellungnahme
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Der Medikationskatalog zur Behandlung von Asthma und COPD – ein Anschlag auf die personalisierte Medizin?

Statement of the German Airway League: Pharmacotherapy Register of the Federal Association of the Statutory Health Care Physicians – an Attempt Against the Personalized Medicine?
H. Worth
1   Facharztforum Fürth, Fürth
,
P. Kardos
2   Gemeinschaftspraxis & Zentrum für Allergologie, Pneumologie, Schlafmedizin, Klinik Maingau vom Roten Kreuz, Frankfurt
,
C.-P. Criée
3   Ev. Krankenhaus Göttingen – Weende/Med. Klinik Abtlg. Beatmungsmedizin/Schlaflabor, Bovenden/Lenglern
,
für die Deutsche Atemwegsliga e. V. › Author Affiliations
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Publication History

Publication Date:
23 January 2017 (online)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Medikamentenliste erstellt und in diesem Medikationskatalog die auf dem Markt befindlichen Medikamente auch für die Behandlung von Asthma und COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) in drei Kategorien eingeordnet: Standardmedikamente, Reservemedikamente und nachrangige Medikamente. Als „Standard“ wurden diejenigen Wirkstoffe definiert, die für den überwiegenden Anteil der Patienten zur Behandlung in Frage kommen. Die „Reservewirkstoffe“ beziehen sich auf den Einsatz bei „relevanten“ Patientengruppen, für die die Standardwirkstoffe nicht geeignet sind. „Nachrangig zu verordnende Wirkstoffe“ sind die übrigen für diese Indikation zugelassenen Wirkstoffe, die in bestimmten Behandlungskonstellationen Vorteile haben, aber in der „Gesamtschau“ als „nachrangig zu verordnen“ einzustufen sind.