VPT Magazin 2022; 08(02): 6-8
DOI: 10.1055/s-0042-1744021
Wir

Wir

BUNDESRAHMENVERTRAG

Fristverlängerung für die Anerkenntniserklärung: Neuer Stichtag ist der 30. April 2022

Zoom Image
(Quelle: www.vpt.de)

Der GKV Spitzenverband folgte einer Empfehlung des BMG vom 17. Januar 2022 und hat einer befristeten Tolerierung der Anerkenntniserklärung zum Bundesrahmenvertrag bis zum 30. April 2022 zugestimmt.

Die Krankenkassen sind informiert und den Argen wurde empfohlen, die Zulassung nicht zu berühren und Leistungen, die nach dem 31. Januar 2022 (alter Stichtag) und dem 30. April 2022 (neuer Stichtag) erbracht werden, weiterhin unverändert zu vergüten.

Grund für die Entscheidung zur Fristverlängerung war der Januar geringe Stand eingegangener Erklärungen, der für einen Teil der Physiotherapiepraxen den Entzug der Zulassung zur Folge gehabt hätte. Das BMG informierte außerdem darüber, dass eine weitere Fristverlängerung über den 30. April 2022 hinaus nicht in Aussicht gestellt wird.

WICHTIG: Wir möchten Ihnen an dieser Stelle aus aktuellem Anlass deshalb noch einmal dringend empfehlen, die Anerkenntniserklärung schnellstmöglich bei Ihrer zuständigen Arge einzureichen.

Die Frist zur Meldung von Fachpersonal wurde auf den 30.06.2022 verlängert. Dies hat aber keinen Einfluss auf die allgemeine Anerkenntniserklärung des Bundesrahmenvertrages. Diese muss rechtzeitig vor oben genanntem Fristende vollständig ausgefüllt an die zuständige Arge gesendet werden.

Alle Infos und den Zugang zu den benötigten Formularen und Dokumenten finden Sie auf unserer Website ► www.vpt.de



Publication History

Article published online:
20 February 2022

© 2022. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany