Suchttherapie 2022; 23(S 01): S4-S5
DOI: 10.1055/s-0042-1755949
Abstracts
S01: Beiträge aus der Versorgungsforschung

Ambulanter Alkoholentzug in der psychiatrischen Institutsambulanz

T Kuhlmann
1   Psychosomatische Klinik Bergisch Gladbach, Bergisch Gladbach
,
U Zimmermann
2   Klinik für Suchtmedizin u. Psychotherapie, KBO Isar-Amper-Klinikum Region München, Haar
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Einleitung Zu Voraussetzungen und Durchführung ambulanter Alkoholentzugsbehandlungen (AAE) werden in den deutschen und englischen Leitlinien sowie anderweitigen Fachpublikationen nur sehr allgemeine Angaben zu Voraussetzungen und Durchführung gemacht.

Material und Methodik Basierend auf Literaturangaben und eigener klinischer Erfahrung wurde ein Screeningprotokoll entwickelt und eingesetzt, bei dem für 16 Items definiert wird, ob der jeweilige Aspekt bei einer AAE entweder keine Gefährdung, eine behebbare Gefährdung oder eine nicht behebbare Gefährdung der Patientensicherheit bedingt. Letzteres führt zum Ausschluß von der AAE. Die Entscheidung für oder gegen eine AAE wurde von einem erfahrenen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie überprüft.

Ergebnisse 133 Patienten wurden, teils mehrfach, evaluiert. Bei 88 von ihnen wurden insgesamt 137 AAE durchgeführt. Deren angegebene tägliche Konsummenge lag zuletzt bei 174 g Reinalkohol pro Tag. Gemäß DSM-5 lag bei 75% eine schwere, bei 20% eine mittelgradige und bei 5% eine leichte Alkoholgebrauchsstörung vor. Ca 20% wiesen weitere Suchterkrankungen und 80% andere psychiatrische Begleiterkrankungen auf, 60% waren dauerhaft psychopharmakologisch behandelt. Bei über 90% wurde für 5 bis 23 Tage mit Lorazepam oder Diazepam sowie für mindestens 2 Wochen mit Levetiracetam behandelt. 81% der AAE wurden erfolgreich abgeschlossen, obwohl bei 17% davon eine oder zwei Abstinenzverletzungen berichtet wurden. Entzugsanfälle traten nicht auf. Ein Patient wurde aufgrund eines beginnenden Delirs vollstationär aufgenommen. Es kam nicht vor daß das Screeningprotokoll eine AAE erlaubt hätte, obwohl der verantwortliche Facharzt sie ablehnte.

Zusammenfassung Das Screeningprotokoll hat sich vorläufig als praxistauglich erwiesen und führt bislang zu klinisch sicheren Entscheidungen, sollte jedoch angesichts der geringen Fallzahlen noch weiter evaluiert werden.



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Article published online:
30 August 2022

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