Ernährung & Medizin 2017; 32(01): 17-20
DOI: 10.1055/s-0043-103595
wissen
Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG Stuttgart

Gentechnik bei Lebensmitteln – Teil 1: Kennzeichnung

Klaus-Dieter Jany
Further Information

Publication History

Publication Date:
24 March 2017 (online)

Zusammenfassung

Die positive Kennzeichnung der Gentechnik unterliegt einer Kennzeichnungspflicht. Dagegen erfolgt die Auslobung „ohne Gentechnik“ stets freiwillig. Kennzeichnungspflicht besteht nur für Lebensmittel, die einen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) darstellen oder Zutaten aus GVO enthalten. In Deutschland sind nahezu keine kennzeichnungspflichtigen Lebensmittel im Handel. Deutschland ist damit aber nicht gentechnikfrei im Bereich der Lebensmittel. Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung dient grundsätzlich der Information von Verbrauchern; sie stellt keinen Warnhinweis dar.