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Suchttherapie 2017; 18(02): 105
DOI: 10.1055/s-0043-103705
DOI: 10.1055/s-0043-103705
Mitteilungen aus den Gesellschaften
Gesetzesänderung medizinisches Cannabis und die praktischen Behandlungsfolgen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. Juni 2017 (online)
Laut Website des BfArM ist am 10.3.2017 das Gesetz zur Änderung betäubungsmittel-rechtlicher und anderer Vorschriften (SGB V) geändert worden. Die Möglichkeiten der Verschreibung von Cannabis-haltigen Arzneimitteln sind damit erweitert worden (Box Wortlaut SGB V §36 Abs. 6).
Die Verschreibung erfolgt über Ärzte über ein Betäubungsmittelrezept (BTM-Rezept). Parallel wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes im BfArM eine Cannabisagentur eingerichtet. Die Cannabisagentur wird den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland steuern und kontrollieren.