physiopraxis 2017; 15(07/08): 64-65
DOI: 10.1055/s-0043-107982
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Dokumentationspflicht – „Die Dokumentation dient dem Therapeuten selbst“

Elke Oldenburg

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
21. Juli 2017 (online)

Obwohl Therapeuten zur Dokumentation per Gesetz verpflichtet sind, tauchen immer wieder Fragen auf, was sie wann und wie in der Patientenakte festhalten müssen. Rechtsanwalt Karsten Bossow gibt Sicherheit – auch für den seltenen Fall des Rechtsstreits. Denn wer notiert hat, wie seine Behandlung aussah, kann sich besser verteidigen.