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Der Klinikarzt 2017; 46(04): 120-121
DOI: 10.1055/s-0043-108113
DOI: 10.1055/s-0043-108113
Medizin & Management
Behauptete Hygieneverstöße - Krankenhaus hat gegebenenfalls Darlegungspflicht
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
24. April 2017 (online)

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich in dem Beschluss vom 16. August 2016 (Az. VI ZR 634/15) mit der Beurteilung der Darlegungslast in Arzthaftungsprozessen bei behaupteten Hygienemängeln. Er kommt zu dem Ergebnis, dass trotz grundsätzlicher Darlegungslast des Patienten das Krankenhaus bei behaupteten Hygienemängeln in gewissem Rahmen die Einhaltung der Hygienebestimmungen etc. nachzuweisen hat.