RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0043-109886
Liebe Mitglieder der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin,
Authors
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
26. Juni 2017 (online)

öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) und reisemedizinische Beratung – Pflicht oder Kür? Diese Frage sollte inzwischen geklärt sein: Die Beratung der Bevölkerung über Gesundheitsrisiken am Reiseziel lässt sich, zumindest für impfpräventable Erkrankungen und die Malariaresistenzsituation, als Pflichtaufgabe aus dem Infektionsschutzgesetz ableiten. Ebenso gehört die Aufklärung über die Weltseuchenlage, aktuelle Epidemien und die Benennung der nächstgelegenen Gelbfieberimpfstelle (sofern man als Gesundheitsamt nicht selbst berechtigt ist) zu den häufig nachgefragten Dienstleistungen des ÖGD. In Bremen sowie Dresden ist die reisemedizinische Beratung inzwischen gesetzlich normierte Dienstaufgabe.