Der Nuklearmediziner 2017; 40(04): 245
DOI: 10.1055/s-0043-111349
Editorial
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Basiswissen Nuklearmedizin?

Basic knowledge in nuclear medicine?
Detlef Moka
Zentrum für Nuklearmedizin und Molekulare Bildgebung, Essen
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Publication Date:
04 December 2017 (online)

Der Titel dieses Heftes: „Basiswissen Nuklearmedizin“ ist sicher etwas irreführend, da es hier nicht um grundlegende Kenntnisse im Fachbereich Nuklearmedizin geht. Sondern es handelt sich eigentlich um (Basis-)Wissen außerhalb der Nuklearmedizin, welches gerade für eigenständig tätige oder niedergelassene Fachärzte für Nuklearmedizin immer wichtiger wird.

In den bisherigen Heften dieses Journals haben wir versucht, durch Übersichtsartikel kompetenter Autoren, das Wissen um die konventionelle Nuklearmedizin aufrecht zu erhalten und auch denen die Methoden wieder nahe zu bringen, die nicht jedes Verfahren regelmäßig einsetzten. Zudem wurden in den Themenheften neue diagnostische und therapeutische Methoden in der Nuklearmedizin vorgestellt und regelmäßig Updates zu den Standardverfahren erarbeitet.

Seit ca. 5 Jahren versuchen wir zusätzlich durch regelmäßige Artikel zu betriebswirtschaftlichen und juristischen Themen die Leser in Bereichen außerhalb des eigentlichen Fachgebiets fortzubilden. Schwerpunkt dieses Heftes des Nuklearmediziners sind diesmal genau solche Fachbereiche.

Jeder Nuklearmediziner, der die Chance hat, eigenständig zu arbeiten oder auch im angestellten Verhältnis verantwortlich tätig zu sein, hat erfahren, wie wichtig neben einer guten medizinisch-fachlichen Ausbildung auch die Themen sind, die normalerweise nicht während des Studiums oder der Facharztausbildung gelehrt werden. Dazu gehören neben dem Wissen, wie überhaupt eine Praxis/Abteilung aufgebaut sein sollte und wie man sie plant, wie man ein GMP-Radionuklidlabor aufbaut, wie man Werbung für eine Praxis/Abteilung macht und wie man für die Datensicherheit einer Praxis sorgt.

Weiterhin fehlen vielen Ärzten häufig ausreichende Kenntnisse, wie man mit Konflikten in einer Praxis umgeht und insbesondere auch, wie man z. B. mit onkologischen Patienten umgeht, denen man negative diagnostische Ergebnisse mitteilen muss.

Auch wenn es noch lange nicht an amerikanische Verhältnisse heranreicht, müssen Ärzte mittlerweile auch grundlegende Kenntnisse im juristisch-medizinischen Fachwissen haben (Zitat Dieter Hildebrand: „Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen“.)

Um juristischen Ärger zu vermeiden und überhaupt sinnvoll arbeiten zu können, braucht man mittlerweile auch grundlegendes Wissen bei rechtlichen Aspekten vom Steuerrecht über das Sozialrecht bis hin zum Strafrecht. Die Zeiten, wo ausschließlich das Wohl des Patienten im Mittelpunkt ärztlichen Bemühens stand und echte Therapiefreiheit möglich war, sind schon lange vorbei.

Abschließend dazu noch ein Zitat von Winston Churchill, welches ich persönlich voll unterstütze: „Wenn man Zehntausend Vorschriften erlässt, vernichtet man jede Achtung für das Gesetz.“

Für konstruktive Anmerkung und zukünftige Themenvorschläge für weitere Artikel in diesen Bereichen, wäre ich allen Lesern dankbar.

Essen, im Oktober 2017

D. Moka