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DOI: 10.1055/s-0043-117555
Aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss – Intensivpflege in Perinatalzentren: Angaben für Nachweis des geforderten Personalschlüssels festgelegt
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
24. August 2017 (online)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin ein Musterformular zur schichtbezogenen Dokumentation beschlossen, das zum Nachweis der geforderten Pflegepersonalschlüssel auf neonatologischen Intensivstationen dienen wird. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 hatte der G-BA die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QFR-RL) dahingehend konkretisiert, dass eine dokumentierte Erfüllungsquote von mindestens 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an den Pflegepersonalschlüssel gilt. Dabei dürfen nicht mehr als 2 Schichten, in denen die in der Richtlinie vorgegebenen Personalschlüssel nicht erfüllt werden, direkt aufeinanderfolgen.