Rofo 2017; 189(09): 903-906
DOI: 10.1055/s-0043-117936
DRG-Mitteilungen
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Das neue Strahlenschutzgesetz – Überblick über die Auswirkungen auf das Fachgebiet der Radiologie

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Publication Date:
23 August 2017 (online)

Einführung

Strahlenschutz ist fast so alt wie die von Wilhelm Röntgen am 8. November 1895 entdeckten und nach ihm benannten Strahlen. Bereits kurze Zeit später erkannte man neben dem großen medizinischen Nutzen auch die schädigende Wirkung der Röntgenstrahlung. Bisher war der Strahlenschutz in Deutschland in den gefahrenabwehrrechtlichen Bestimmungen der Röntgenverordnung (RöV, für den Bereich der Röntgendiagnostik und Strahlentherapie unterhalb 1 MeV) sowie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV, für den Bereich der Strahlentherapie und Nuklearmedizin) geregelt. Am 27.6.2017 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung beschlossen (BGBl. I S. 1966). In Artikel 1 dieses Gesetzes hat der Gesetzgeber das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) geregelt, welches der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 5.12.2013 dient und überwiegend zum 1.10.2017 in Kraft treten wird. Das neu eingeführte Strahlenschutzgesetz zielt darauf ab, den Strahlenschutz zu verbessern, übersichtlicher zu gestalten sowie unnötige bürokratische Hemmnisse abzubauen.

Das neue Strahlenschutzgesetz wird sich auch auf das Fachgebiet der Radiologie auswirken. Zum einen fasst es als formelles Gesetz die Vorgaben zusammen, die bis dato in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung sowie dem Strahlenschutzvorsorgegesetz geregelt waren. So werden zahlreiche Paragrafen identisch oder weitgehend deckungsgleich zu den bisherigen Normen in das Strahlenschutzgesetz inkorporiert. In formal-juristischer Hinsicht sind die Vorgaben daher nicht mehr nur als untergesetzliche Normen einzustufen, sondern sie werden durch das Reformgesetz normhierarchisch auf eine höhere Stufe verlagert. Dies hat Auswirkung auf die Auslegung und Anwendung des Rechts. Kollidierten die Regelungen der Röntgenverordnung oder der Strahlenschutzverordnung mit höherrangigem formellem Recht, mussten sie nach früherer Rechtslage zurücktreten. Zukünftig stehen diese Regelungen auf der Ebene der Gleichordnung.

Zum anderem enthält das Gesetz zahlreiche Neuregelungen im medizinischen Bereich einschließlich der medizinischen Forschung, die im Folgenden vorgestellt werden sollen. Neben dem 1. Teil („Allgemeine Vorschriften“, §§ 1 bis 5) ist speziell der 2. Teil („Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen“, §§ 6 bis 91), welcher mehrheitlich die Belange medizinischer Strahlenexposition regelt, von Bedeutung.

Abgesehen von diesen Änderungen bestehen für das Fachgebiet der Radiologie die Regelungen der Röntgenverordnung sowie der Strahlenschutzverordnung – nunmehr im Gewand des Strahlenschutzgesetzes – weitgehend fort.