Geburtshilfe Frauenheilkd 2018; 78(05): 460-463
DOI: 10.1055/s-0044-101628
GebFra Magazin
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Ärztlich tätig in der Schwangerschaft

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Publikationsdatum:
04. Juni 2018 (online)

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Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist eine großartige Errungenschaft – mit kleinen Einschränkungen. Ungeachtet der Tatsache, dass das Grundgesetz (GG) jeder Mutter Anspruch auf Schutz zugesteht (GG Art. 6 Abs. 4) gilt es nicht für alle. Eine Neuregelung ab Januar 2018 bringt Verbesserungen: Der Mutterschutz gilt nun auch für Frauen in Berufsbildung, im Praktikum sowie für Schülerinnen und Studentinnen. Selbstständige – wie niedergelassene Ärztinnen – kommen nach wie vor nicht vor im MuSchG.