Ultraschall Med 2025; 46(S 01): S21-S22
DOI: 10.1055/s-0045-1812224
Abstracts
Posterbeiträge

Temporäre fetale Zwangshaltung durch Uterussynechie bei Asherman-Syndrom

Authors

  • T Casteleyn

    1   Charite Universitätsmedizin Berlin, Geburtsmedizin, Berlin, Deutschland
  • M Okasha

    1   Charite Universitätsmedizin Berlin, Geburtsmedizin, Berlin, Deutschland
  • C Bamberg

    1   Charite Universitätsmedizin Berlin, Geburtsmedizin, Berlin, Deutschland
  • W Henrich

    1   Charite Universitätsmedizin Berlin, Geburtsmedizin, Berlin, Deutschland
  • J Königbauer

    1   Charite Universitätsmedizin Berlin, Geburtsmedizin, Berlin, Deutschland
 

Hintergrund Uterussynechien sind intrauterine Verwachsungen, die insbesondere nach Traumata des Endometriums, wie beispielsweise nach Kürettagen, entstehen. Diese Adhäsionen können zu verschiedenen Komplikationen führen, darunter Infertilität, Fehlgeburten, Plazentationsstörungen oder fetale Zwangshaltungen. Der vorliegende Fall illustriert die potenziellen Auswirkungen von Uterussynechien im späteren Schwangerschaftsverlauf.

Methoden Die 33-jährige III.-Gravida, II.-Para stellte sich in 24+0 SSW nach unauffälliger Feindiagnostik mit abnehmenden Kindsbewegungen vor. Anamnestisch besteht ein Asherman-Syndrom als Folge von zwei Kürettagen. Aufgrund von Dysmenorrhoe wurde die Patientin mehrfach hysteroskopisch untersucht; es erfolgte zudem eine Cavum-Ballon-Dilatation. Sonografisch zeigte sich ein zeitgerecht entwickelter Fet in Beckenendlage mit unauffälligen Dopplerwerten. Das Kind befand sich in einer Zwangshaltung mit Einschnürung des Abdomens, verursacht durch eine quer verlaufende Synechie im Bereich des rechten Corpus uteri. Begleitend wurden ein leichter Perikarderguss, geringer Aszites, ein Hautödem der unteren Extremitäten sowie eine Hydrozele testis als Zeichen venöser Stauung dokumentiert.

Ergebnisse Die Patientin wurde stationär überwacht. Am Folgetag konnte durch eine äußere Wendung von Beckenendlage in Querlage die Zwangshaltung aufgelöst werden. Die anschließende Überwachung erfolgte mit wöchentlichen Dopplerkontrollen, die unauffällig blieben. Die Zeichen der venösen Stauung waren regredient. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung befindet sich die Patientin in der 34. SSW ([Abb. 1]).

Zoom
Abb. 1  Sagittalschnitt mit Darstellung des eingeschnürten Abdomens durch eine Uterussynechie (Pfeil).

Schlussfolgerung Der Fall verdeutlicht, dass Uterussynechien auch im dritten Trimester zu fetalen Zwangshaltungen und damit verbundenen Komplikationen führen können. Zwangshaltungen beeinträchtigen die Bewegungsfreiheit des Fötus, können Kontrakturen, venöse Stauungen und Geburtskomplikationen begünstigen. Eine detaillierte Sonographie ist ein wertvolles diagnostisches Instrument zur Erkennung von Synechien.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
16. Oktober 2025

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