Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 1999; 34(6): 37-9
DOI: 10.1055/s-1999-10826
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Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Fragen und Antworten in AINS

Questions and Answers in AINS
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Publication Date:
31 December 1999 (online)

Sehr geehrte Herausgeber,

in AINS Heft 11/1998, S. 722, haben wir den Beitrag „Intubationsbedingte Zahnschäden - diagnostische und therapeutische Aspekte” mit Interesse gelesen. Die Empfehlungen zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren sind in der Praxis sehr hilfreich. Nach einem intubationsbedingten Zahnschaden muß der Patient jedoch über das unerwünschte Ergebnis informiert werden. Dann stellen sich Haftungsfragen. In der gesundheitspolitischen Landschaft wird es zunehmend schwieriger, die Kosten für Zahnersatz über die eigene Haftpflichtversicherung oder die des Krankenhauses abzuwickeln. Wir bitten zu folgenden Fragen um Hinweise aus juristischer Sicht:

Ist der Patient im voraus über eventuelle Zahnschäden aufzuklären? Wie soll sich der Anästhesist nach einem intubationsbedingten Schaden verhalten? Wie sind die haftungsrechtlichen Fragen geregelt?

F. Kienzle, Stuttgart

iur. Dr. E. Biermann

Justitiar d. Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten

Roritzstr. 27

90419 Nürnberg

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