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DOI: 10.1055/s-2000-10846-10
Lärmbelästigung auf Intensivstationen.
Publication History
Publication Date:
28 April 2004 (online)
Einleitung: Patienten, Personal und Besucher werden auf der Intensivstation durch eine Vielzahl physischer und psychischer Reize überflutet. Einen bisher nicht ausreichend beachteten relevanten Reiz stellt, unserer Meinung nach, die Lärmbelastung auf Intensivstationen dar. Auftretende Geräusche können dabei als störend, belästigend oder gefährdend beschrieben werden. Sie treten als Dauer- oder Impulslärm auf. Eine Hauptquelle für die Lärmbelastung sind Betriebsgeräusche von medizinischen Geräten sowie Alarmmeldungen von Überwachungsmonitoren oder Medikamentenpumpen. Methodik: Auf der Intensivstation wurden Schallpegelmessungen durchgeführt. Dabei wurden sowohl Grundschallpegel als auch Impulsschallpegel durch Alarme der Beatmungsgeräte, der Medikamenten- und Infusionspumpen alleine und in Kombination patientennah und am Schwesterndienstplatz gemessen. Ergebnis: Wir haben auf der Intensivstation im Normalbetrieb einen Grundschallpegel von 50 bis 60 dB (A) und einen Impulsschallpegel von über 80 dB (A) dann gemessen, wenn mehrere Geräte zeitgleich alarmieren. Diskussion: Die Arbeitsstättenverordnung (§ 15) fordert für Intensivstationen einen maximalen Schallpegel von 55 dB (A). Ab einem Schallpegel von 60 dB (A) äußern Patienten eine verminderte Zufriedenheit mit der Behandlung. Lärm kann den Organismus auf nahezu allen Ebenen des vegetativen Systems, durch Änderungen im Immunsystem, Induktion von Schlafstörungen und Reduktion kognitiver Fähigkeiten schädigen. Die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter für wichtige Alarme wird durch ständige akustische Überforderung herabgesetzt. Die durch Lärmbelastung ausgelöste Streßreaktion hat damit sowohl einen Einfluß auf den Genesungsprozess des Patienten als auch auf die Arbeitsqualität und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter.