intensiv 2001; 9(1): 36-37
DOI: 10.1055/s-2001-10711
Recht
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Die Dokumentation der Verabreichung von Medikamenten muss dem wahren Hergang entsprechen

Werner Schell
Further Information

Publication History

Publication Date:
12 October 2007 (online)

Die Krankendokumentation dient nicht nur der Diagnose, Therapie (Qualitätssicherung) und Beweissicherung, sondern sie ist auch eine Art Rechenschaftsbericht gegenüber dem Patienten. Sie Muss den vollständigen Krankheitsverlauf aufzeigen und ist eine dem Arzt und seinen Helfern obliegende Pflicht dem Patienten gegenüber.

Die Krankendokumentation Muss eine klare und wahrheitsgemäße Gesamtschau der Krankheitsentwicklung und der ärztlichen bzw. pflegerischen Maßnahmen im Einzelfall bieten.

Hinsichtlich der ordentlichen Führung der Krankendokumentation kommt es immer wieder zu Fragen. Offensichtlich werden in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen die Arbeitsabläufe aufgrund von Personaleinsparungen zunehmend so gestaltet, Dass nicht mehr immer eine sorgfältige Dienstleistung gewährleistet werden kann.

Zur Dokumentation der Verabreichung von Medikamenten kam es erneut zu folgender Fragestellung:

Es ist in unserem Krankenhaus so, Dass durch den Nachtdienst die Tabletten für den kommenden Tag gerichtet werden. Dieser Dienst dokumentiert dieses Richten. Der nachfolgende Dienst verabreicht die Medikamente und ist aufgefordert, die „Verabreichung der oralen Medikamente” in der Dokumentation zu quittieren. Insoweit bestehen Bedenken, weil bei der Abgabe der Tabletten nur eine quantitative Überprüfung stattfinden kann, eine qualitative Prüfung ist aus Zeitgründen nicht möglich. Da nun rechtliche und moralische Bedenken geäußert wurden, sind wir nun per Dienstanweisung zu dem beschriebenen Verfahren verpflichtet worden. Wie sollen wir uns verhalten?

Literatur

  • 1 Schell W. Arbeits- und Arbeitsschutzrecht für die Pflegeberufe von A bis Z. Brigitte Kunz Verlag, Hagen 1998 (2. Auflage). 
  • 2 Schell W. Staatsbürgerkunde, Gesetzeskunde und Berufsrecht für die Pflegeberufe in Frage und Antwort. 11. Auflage 1998. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1998 (11. Auflage). 

Diplom-Verwaltungswirt Werner Schell

Harffer Straße 59

41469 Neuss

URL: http://www.wernerschell.de