Suchttherapie 2003; 4 - 2
DOI: 10.1055/s-2003-822282

Suchtmedizinische Versorgung im Strafvollzug

KH Keppler 1
  • 1Vechta

Die suchtmedizinische Versorgung von Menschen in der JVA gestaltet sich je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Dieser Workshop soll die Rechte der Inhaftierten bzgl. Substitution und medizinischer Versorgung klarlegen. Die Probleme zwischen Wirklichkeit und Anspruch sollen dargelegt werden. Das Leitlinien-orientierte Arbeiten in der freien Praxis ist auf die Verhältnisse und juristischen Möglichkeiten der JVA zu übertragen.

Die medizinische Versorgung inhaftierter Personen ist in den §§ 56–66 Strafvollzugsgesetz geregelt.

Zum Umgang mit Drogenabhängigen sagt der Gesetzestext nichts.

Rechtliche Grundlagen bilden Erlasse oder Verwaltungsvorschriften bzw. die Rechtsprechung.

Unabhängig davon bezieht sich das Strafvollzugsgesetz in seinen §§ 56–66 in allen Punkten zum Teil wortwörtlich auf die Vorgaben des Sozialgesetzbuches V. Auch der Gesetzgeber in der Zeit der Entstehung des Strafvollzugsgesetzes in der ersten Hälfte der vergangenen 70er-Jahre hatte als Grundidee der medizinischen Versorgung eine Gleichheit von Medizin im Gefängnis und in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Durch den hohen Anteil von drogenabhängigen Gefangenen in den deutschen Gefängnissen ist Gefängnismedizin mittlerweile zur Suchtmedizin geworden. Gefängnisambulanzen sind in diesem Sinne Spezialambulanzen für Drogenkranke. Insofern sollten sie das gesamte Spektrum der Behandlungsmöglichkeit von Sucht vorhalten.

Gleichwohl bestehen regional und von Gefängnis zu Gefängnis große Unterschiede im Umgang mit Drogenabhängigen, was am unterschiedlichen Umgang mit der Substitution gut demonstriert werden kann. Trotz bundeseinheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen und länderspezifischer Verwaltungsvorschriften ist die Substitutionspraxis in den Gefängnissen Deutschlands sehr uneinheitlich.

Wünschenswert wäre eine bundeseinheitliche Vorgehensweise beim Umgang mit Drogenabhängigkeit in den Gefängnissen der Länder ebenso wie eine Angleichung der Bedingungen innerhalb und außerhalb der Mauern.