Suchttherapie 2003; 4 - 16
DOI: 10.1055/s-2003-822296

Modelle integrierter Versorgung in der ambulanten suchtmedizinischen Grundversorgung und Spezialversorgung

KF Cimander 1
  • 1Hannover

Integrierte Versorgungsmodelle werden z. Zt. intensiv auch politisch diskutiert. Durch das anstehende Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG), das im September 2004 verabschiedet wird, werden juristische und ökonomische Hemmnisse beseitigt. Zusätzliche Anreize zur Vereinbarung integrierter Versorgungsverträge werden folgen. So stehen zwischen 2004 und 2006 jeweils bis zu 1% der Gesamtvergütung des ambulanten Sektors (KV) und des stationären Sektors zur Anschubfinazierung zur Verfügung. Apotheken können an integrierten Versorgungsmodellen teilnehmen.

Die vertragsärztlichen Leistungsverpflichtungen werden bei der integrierten Versorgung außerhalb des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen erfüllt. Zusätzlich können Krankenkassen entsprechende Verträge auch mit medizinischen Versorgungszentren abschließen.

Am Beispiel ambulanter suchtspezifischer Schwerpunktpraxen kann eine integrierte Versorgung gut dargestellt werden. Bedingt durch die hohe Komorbidität der Suchtpatienten (Infektionserkrankungen, psychiatrische Komorbiditäten, weitere Suchtfolgeerkrankungen) können interdisziplinär Hausärzte, Psychiater, Internisten und das Suchthilfesystem (psychosoziale Betreuung, Fachpflegekräfte und Sozialpsychiatrischer Dienst) mit einbezogen werden. Die durch BtMG und BtMVV vorgegebene Verfahrensweise der Substitutionsbehandlung kann mit angeschlossenen Apotheken gut verwirklicht werden. So kann z.B. eine computergestützte Substitution zu Kosteneinsparungen führen.

Eine Spezialversorgung von multiinfizierten polytoxikomanen Patienten durch Konzentration der Ärzte auf Tätigkeitsschwerpunkte trägt nachweislich zur Verringerung der stationären Einweisungsquote und damit zu ökonomischen Einspareffekten bei gleichzeitig höheren Therapieerfolgen bei. Ein auf die Morbidität des Patienten abgestelltes langfristiges integriertes Therapiekonzept hilft auch, unnötige ambulante Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden.

Letztlich profitiert besonders im Suchtbereich durch verbesserte ambulante Therapieerfolge auch das gesellschaftliche Umfeld, indem relevante Kosten verringert werden. Dies sollte den Gesetzgeber gerade wegen leerer Kassen zum Umdenken und zur Mitfananzierung integrierter Versorgungsstrukturen bewegen.