Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2004; 39(2): 108-110
DOI: 10.1055/s-2004-818799
Mini-Symposium
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Welchen Anspruch hat der Operateur an das Neuromonitoring?

The Demand on Neuromonitoring - Point of View of the SurgeonR.  I.  Rückert1
  • 1Franziskus-Krankenhaus, Berlin
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Publication Date:
09 February 2004 (online)

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Während bestimmter gefäßchirurgischer Operationen ist ein sogenanntes Neuromonitoring erforderlich, um eine ischämische Schädigung von Nervengewebe durch temporäre Minderperfusion rechtzeitig und sicher genug erkennen zu können. Prinzipiell hat eine Überwachung der Funktion des Nervengewebes nur dann einen Sinn, wenn eine therapeutische Konsequenz für den Fall der Detektion einer Minderperfusion existiert. Das Neuromonitoring hat in der Gefäßchirurgie vor allem zwei entscheidende Anwendungsgebiete: die Rekonstruktion der supraaortalen hirnversorgenden Arterien und die Chirurgie der thorakalen und thorakoabdominalen Aorta. Bestimmte Überlegungen hinsichtlich der Anforderungen gelten für beide Gebiete gleichermaßen und für jede Art eines Monitorings. Neben hoher Sensitivität und Spezifität muss eine kontinuierliche Messwerterfassung möglich sein. Darüber hinaus müssen die Messwerte aber auch sicher interpretierbar sein. Geringe Störanfälligkeit der Methode ist ebenso wichtig wie deren unkomplizierte Anwendbarkeit. Schließlich darf das Monitoring nicht den Operationsablauf beeinträchtigen oder verfahrensbedingte Risiken beinhalten. Eine günstige Kosten-Nutzen-Relation ist schließlich selbstverständlich [1].

Literatur

Korrespondenzadresse

PD Dr. med. Ralph I. Rückert

Franziskus-Krankenhaus

Budapester Straße 15 - 19

10787 Berlin

Email: rir-chirurgie@franziskus-berlin.de