DO - Deutsche Zeitschrift für Osteopathie 2004; 2(02): 1
DOI: 10.1055/s-2004-818838
Editorial
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Hippokrates Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co.KG Stuttgart

Praxis für Fango und Osteopathie

N. N.
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Publication Date:
09 June 2004 (online)

Landauf landab wird fleißig umbenannt. Die "Praxis für Physiotherapie und Osteopathie" - Physiotherapie und Osteopathie eventuell auch in umgekehrter Reihenfolge - entwickelt sich zum Renner. PraxisinhaberInnen mit und ohne DO bieten die Osteopathie oder einzelne osteopathische Verfahren an neben Schlingentisch, Bobath, Shiatsu, Bindegewebsmassagen und Naturmoorpackungen. Die Qualifikation der Anbieter ist dabei häufig (absichtlich?!) nicht erkennbar. Bei unvoreingenommenen Betrachtern/Patienten entsteht darüber hinaus der Eindruck, dass es sich bei der Osteopathie um eine unter vielen Spezialisierungen der Physiotherapie handelt. Natürlich klären die Inhaber der Praxen in obligatorischen Flyern darüber auf, dass es sich bei dieser ganzheitlichen Methode um etwas ganz besonderes handelt - aber irgendwie scheint sich der erste Eindruck oft recht hartnäckig zu halten: Osteopathie muss eine besondere Physiotherapie sein.

Das Problem ist klar: nach häufig jahrelanger Ausbildung sowie Examina unter Schweiß und Tränen hat man sich beruflich intensiv weiterentwickelt und will einerseits signalisieren, dass man etwas Herausragendes zu bieten hat. Andererseits kann man aber die Praxis, die man mühsam aufgebaut hat, nicht einfach verkaufen. Man fühlt sich verantwortlich gegenüber Mitarbeitern und Angestellten, zahlt Kredite ab oder die Osteopathie alleine ernährt noch nicht die Familie. Die räumliche Trennung von osteopathischer und physiotherapeutischer Praxis gestaltet sich in der Regel kostenintensiv.

Die Problematik dieser "Doppelpraxen" muss natürlich auf mehreren Ebenen gelöst werden. Eine gesetzliche Regelung der Ausbildung und ihrer Abschlüsse ist dringend erforderlich. Wer darf Osteopathie ausüben und wer die Indikation dazu stellen? Muss in Zukunft wirklich erst die Heilpraktikerprüfung abgelegt werden um als Osteopathin oder Osteopath Heilkunde ausüben zu dürfen? Auch bezüglich der Vergütung, bei der momentan noch die phantastischsten Spannen zu verzeichnen sind, sind Regelungen erforderlich, um Planungssicherheit für Anbieter und Patienten zu schaffen.

Leider besteht jedoch die Gefahr, dass die "Praxis für Osteopathie und …" sich als Dauereinrichtung etabliert und damit die Konturen verschwimmen. Es sollte klar ersichtlich sein, dass die Osteopathie nicht ein Teil der Physiotherapie ist (und somit als diese auch nicht verordnungsfähig), sondern eine eigenständige Ausübung von Heilkunde.

Damit kein einseitiger Eindruck entsteht, muss natürlich erwähnt werden, dass auch Heilpraktiker den rechtsfreien Raum ausnutzen und nach wenigen Einführungskursen "Osteopathie" anbieten und abrechnen.

Wir leben in einer Zeit des Überganges und das ist ja auch spannend. Vielleicht werden wir eines Tages, wenn alles genau reguliert ist, uns gerade von diesen Vorgaben erdrückt fühlen. Die Regulierungswut der deutschen Bürokratie ist ja sprichwörtlich, und die endgültigen Verordnungen werden sicher nicht dem entsprechen, was man sich aus der Sicht der Osteopathen idealerweise vorstellt. Aber es ist auch wichtig, in sich so klar wie möglich zu bleiben.

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