Die Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherungssysteme
ist seit vielen Jahren in der Diskussion. Strukturelle Mängel und mangelnde Effektivität
und Qualität in der Versorgung kennzeichnen die Situation des deutschen Gesundheitswesens.
Kostentreibend wirken sich zudem der medizinisch-technische Fortschritt und die demographische
Entwicklung aus. Die Finanzierungslücke kann wegen der im Umlageverfahren entstehenden
zusätzlichen Belastung der Arbeitskosten dauerhaft nicht nur durch eine weitere Steigerung
der Beitragssätze gefüllt werden.
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz
– GMG) sollte die Krankenversicherung nach dem Willen des Gesetzgebers zumindest mittelfristig
stabilisieren. Dazu wurden u.a. Leistungsinhalte neu definiert, Zuzahlungsregelungen
neu gestaltet und Regelungen zur medizinischen Versorgung modifiziert. Insgesamt sollten
allein in 2004 9,8 Mrd. € eingespart und der Beitragssatz auf 13,6% abgesenkt werden.
Die Erfahrungen der ersten Wochen zeigen die Probleme bei der Umsetzung einer solchen
großen Reform. Dabei spielt die unzureichende Akzeptanz bei Versicherten, den Leistungserbringern
und der Öffentlichkeit zumindest in der Startphase eine wesentliche Rolle.
Kurzfristig werden die ursprünglich erwarteten Finanzziele nicht mehr zu erreichen
sein. Viele der mit dem GMG eingeleiteten Maßnahmen können aber auch nur mittelfristig
Wirkung zeigen. Entscheidend wird sein, ob insbesondere die Ansätze zur Optimierung
der Versorgung realisiert werden können. Dazu müsste die sektorale Arbeitsteilung
im Gesundheitswesen überwunden werden. Hier sind jedoch Jahrzehnte alte verfestigte
Strukturen zu überwinden.
Weitere Reformen werden jedoch erforderlich sein, um eine langfristige Sicherung des
Systems zu erreichen. Dazu gehört die Notwendigkeit, die Einnahmeseite der Gesetzlichen
Krankenversicherung zu stabilisieren. Derzeit überlagert die schlechte wirtschaftliche
Entwicklung alle Bemühungen zur nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.