Rofo 2004; 176 - WS_418_5
DOI: 10.1055/s-2004-827313

Rechtliche Strahlenschutzaspekte unter europäischen Gesichtspunkten

KE Ewen 1
  • 1Duisburg

Europäische Gesichtspunkte im Strahlenschutz werden in so genannten EURATOM-Richtlinien festgelegt. Die in der Kurzfassung als Patientenschutz-Richtlinie (97/43/EURATOM) und als Grundnormen-Richtlinie (96/29/EURATOM) bezeichneten Schriftstücke haben die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die Röntgenverordnung (RöV) stark beeinflusst.

Die Patientenschutz-Richtlinie hat neue Begriffe eingeführt bzw. diese rechtlich ausgefüllt, wie zum Beispiel rechtfertigende Indikation, Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen, technische Durchführung, helfende Person, Medizinphysik-Experte, diagnostische Referenzwerte und Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz.

Die Grundnormen-Richtlinie hat die Dosiswerte für Kontroll- und Überwachungsbereiche deutlich herabgesetzt. Beispielsweise liegt jetzt ein Kontrollbereich vor, wenn in einem entsprechenden Areal die effektive Dosis höher als 6 mSv im Kalenderjahr sein kann (früher: 15 mSv/a), oder es liegt eine berufliche Strahlenexposition der Kategorie A vor, wenn eine entsprechende Person eine höhere effektive Dosis als 6 mSv im Kalenderjahr erhalten kann (früher: 15 mSv/a). Zwecks Umsetzung der Grundnormen-Richtlinie in deutsches Strahlenschutzrecht (StrlSchV, RöV) mussten auch die Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen (z.B. die effektive Dosis von 50 auf 20 mSv im Kalenderjahr) und für die Einzelpersonen der Bevölkerung (die effektive Dosis von 1,5 auf 1 mSv im Kalenderjahr) reduziert werden. Das Aufenthaltsverbot im Kontrollbereich für beruflich tätige schwangere Frauen ist aufgehoben und durch eine Grenzwertfestsetzung für die effektive Dosis des ungeborenen Kindes ersetzt worden (1 mSv für den Zeitraum der Schwangerschaft). Der Strahlenschutzbeauftragte hat in diesem Fall eine besondere Überwachungs- und Unterweisungspflicht. Die routinemäßige Unterweisung (früher: Belehrung) muss nur noch mindestens jährlich (früher: halbjährlich) durchgeführt werden.

Lernziele:

Die nationalen Richtlinien und Normen müssen an den europäischen Standard angepasst werden.

Der Normenausschuss Radiologie (NAR) ersetzt sukzessiv nationale Normen, zum Beispiel für die Durchführung der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, durch europäische, als EN-Normen bezeichnete Regelwerke.

Die Dosiswerte, oberhalb derer man von Strahlenschutzbereichen (Kontroll- und Überwachungsbereichen) sowie von beruflich strahlenexponierten Personen spricht, wurden deutlich herabgesetzt.