Rofo 2004; 176 - RK_201_3
DOI: 10.1055/s-2004-827341

Mammographie: Technische Qualitätssicherung

AS Stargardt 1
  • 1Universitätsklinikum Aachen, Klinik für Radiologische Diagnostik, Aachen

Dieser Kurs ist für die Aktualisierung der Fachkunde nach RöV von der Ärztekammer Hessen zertifiziert.

Die Neufassung der Röntgenverordnung mit ihren nachgeordneten Richtlinien zur Sachverständigenprüfung, zur Qualitätssicherung sowie zur Tätigkeit der ärztlichen Stellen, die Umsetzung der Europäischen Leitlinien für das Mammographiescreening, neue DIN-Vorschriften zur Abnahme- und Konstanzprüfung, die Ausschreibungsbedingungen für das Mammographiescreening in Deutschland, die Einführung digitaler Detektorsysteme sowie die Veröffentlichung der diesbezüglichen europäischen Anforderungen zur Qualitätssicherung und nicht zuletzt die Veröffentlichung der Referenzwerte durch das Bundesamt für Strahlenschutz haben aktuell gerade auf dem Gebiet der technischen Qualitätssicherung der Mammographie eine Reihe neuer Bedingungen vorgegeben.

In dem Vortrag sollen die Hierarchie aller dieser Dokumente, ihre wesentlichen – insbesondere neuen – Inhalte und ihre Relevanz für die spezifischen Gruppen der Betreiber von Mammographiegeräten dargestellt werden. Weiterhin sollen praktische Hinweise zur fachlich korrekten und organisatorisch optimalen Durchführung der Qualitätssicherung gegeben werden. Dabei sind hinsichtlich der Abnahme- und Konstanzprüfungen Umstellungen und Ergänzungen durch die Gerätebetreiber gegenüber der bisherigen Vorgehensweise erforderlich, die für Geräte mit Film-Folien-Systeme und mit digitalen Detektoren unterschiedlich sind.

Lernziele:

  • Vermittlung der zusammengefassten aktuellen technischen Mindestanforderungen an Mammographiegeräte in ihrer Differenzierung nach Detektorsystem (Film-Folien-System oder digital) und Einsatzgebiet (GKV-Bereich, Nicht-GKV-Bereich, Screening)

  • Dem Betreiber eines Mammographiegerätes soll in anwendungsgerechter Form vermittelt werden, welche Maßnahmen er zur anforderungsgechten Quälitätssicherung gewährleisten muss.