Der Klinikarzt 2004; 33(10): XVI-XVII
DOI: 10.1055/s-2004-835340
Recht

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Immer mehr Patienten klagen Behandlungsfehler ein - Das Risiko der Beweislast im Arzthaftungsprozess

Further Information

Publication History

Publication Date:
22 October 2004 (online)

 

Jeder Arzt ist verpflichtet, dem Patienten die Behandlung zu gewähren, die zum Zeitpunkt der Therapie dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht. Dies ergibt sich zum einen aus dem beruflichen Grundverständnis, zum anderen aber auch aus der ärztlichen Berufsordnung. Kein Arzt ist aber davor gefeit, auch einmal einen Fehler zu machen.

Resultiert aus einer ärztlichen Behandlung einmal nicht das gewünschte Ergebnis, bedeutet dies aber nicht zwangsläufig, dass dem behandelnden Arzt ein Fehler unterlaufen ist. Auch aus der Sphäre des Patienten können eine Reihe von Ursachen für den Misserfolg einer Behandlung in Gang gesetzt werden. Unzufriedene Patienten versuchen allerdings immer häufiger, den behandelnden Arzt für den (vermeintlich) nicht geglückten Eingriff vor Gericht verantwortlich zu machen. Gegenstand solcher zivilrechtlicher Arzthaftungsprozesse sind Schadens- und Schmerzensgeldansprüche.

    >