Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/s-2005-861717
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Kandidatenvorschläge für den Vorstand 2005-2007
Publication History
Publication Date:
19 January 2005 (online)
Liebe Mitglieder der Deutschen Röntgengesellschaft,
bereits jetzt möchte ich Sie sehr herzlich zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung unserer Gesellschaft in Berlin am 6. Mai 2005 um 17:00 Uhr in der Kongresshalle 7 der Messe-Süd (ICC-Gelände) einladen. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt dieser Mitgliederversammlung ist die Wahl des Vorstandes für die Amtszeit 2005-2007.
Ich darf Sie herzlich bitten, Kandidatenvorschläge spätestens bis zum 20. April 2005 bei der Geschäftsstelle der DRG einzureichen. Die Liste aller bis zu diesem Termin vorgeschlagenen Kandidaten wird zu Beginn des Röntgenkongresses veröffentlicht, sodass für die Mitglieder genügend Zeit besteht, sich mit den Vorschlägen vertraut zu machen. Unabhängig hiervon können entsprechend der Satzung der DRG auch auf der Mitgliederversammlung bis zum Beginn der Wahl weitere Kandidaten mündlich vorgeschlagen werden.
Am 6. Mai 2005 sind nach § 8 (1) der Satzung der DRG für die Amtszeit 2005-2007 zu wählen:
Präsident 2007-2009 Schatzmeister Schriftführer Vorstandsmitglied (Niedergelassener) Vorstandsmitglied (Neuroradiologe) Vorstandsmitglied (Krankenhausradiologe) Vorstandsmitglied (Pädiatrischer Radiologe) Vorstandsmitglied (Naturwissenschaftler)
Jedes Mitglied der DRG ist berechtigt, Kandidaten zu benennen, wie auch jedes Mitglied der DRG berechtigt ist, für ein Vorstandsamt zu kandidieren. Für Ihren schriftlichen Vorschlag verwenden Sie bitte das auf der Homepage der DRG unter www.drg.de/data/Kandidaten2005.doc als Download abgespeicherte Formular. Selbstverständlich können Sie Ihren Vorschlag auch formlos einreichen.
Alle schriftlichen Vorschläge müssen bis spätestens 20. April 2005 in der Geschäftsstelle der DRG eingetroffen sein. Wer einen Vorschlag einreicht, muss ausdrücklich erklären, dass die von ihm vorgeschlagene(n) Person(en) zugestimmt hat (haben), bei der Wahl für das Vorstandsamt zu kandidieren. Wahlvorschläge, bei denen diese schriftliche Erklärung fehlt, können vor Beginn der Mitgliederversammlung nicht veröffentlicht werden.