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DOI: 10.1055/s-2005-864329
Chlorgasinhalation. Therapie und Langzeitverlauf
Einleitung
Die akute Chlorgasinhalation kann dosisabhängig zur akuten Alveolarschädigung bis hin zum ARDS führen. Es gilt den Stellenwert der Akuttherapie einschließlich der Beatmungsform mit ihrem Einfluss auf den Langzeitverlauf zu analysieren.
Fallbeschreibungen
Ein 50-jähriger Schwimmeister hatte im Rahmen eines Arbeitsunfalls Chlorgas inhaliert. Wegen eines akuten toxischen Lungenödems erfolgte noch am Unfallort die Intubation und Beatmung. Nach 5 Tagen war die Extubation möglich. Im weiteren Verlauf standen eine ausgeprägte bronchiale Hyperreaktivität mit variabler Atemwegsobstruktion und Belastungsdyspnoe im Vordergrund. Die Beschwerden bestanden auch 18 Monate nach Unfallereignis fort.
Ein 28-jähriger Elektroanlagenführer hatte bei Reinigungsarbeiten Chlorgasdämpfe inhaliert. Initial wurde eine topische Steroidtherapie eingeleitet. 10h nach dem Unfall erfolgte wegen einer schweren Partialinsuffizienz (pO2 50mmHg unter 9 l O2/min) bei Lungenödem die Verlegung. Die umgehende nichtinvasive Beatmung führte zu einer raschen Besserung der Dyspnoe sowie der BGA (pO2 90mmHg, pCO2 39mmHg, FiO2 0,5). 1 Jahr nach dem Unfall persistierten eine ventilatorische Belastungsinsuffizienz, eine schwere Diffusionsstörung (TLCO 50%) bei mittelschwerer Restriktion und eine leichtgradige Obstruktion mit Hyperreaktivität.
Diskussion
Ein toxisches Lungenödem nach Chlorgasinhalation stellte in beiden Fällen eine dringliche Beatmungsindikation dar. Die invasive wie die nichtinvasive Beatmung unter Verwendung adäquat hoher PEEP-Werte führten jeweils zu einer Rückbildung des Lungenödems. Dennoch konnte die erfolgreiche Akutbehandlung die Ausbildung einer bleibenden pulmonalen Schädigung, insbesondere einer unspezifischen bronchialen Hyperrreaktivität nicht verhindern. Es ist zu diskutieren, ob ein frühzeitiger Beatmungsbeginn einen günstigen Einfluss auf den Grad der funktionellen Beeinträchtigung hat. Der Stellenwert der Steroidtherapie bei Reizgasinhalation ist demgegenüber nicht gesichert.
Schlussfolgerung
Die Indikation zur nichtinvasiven Beatmung bei Chlorgasinhalaltion sollte symtpombezogen großzügig und frühzeitig gestellt werden. Nach schwerer Chlorgasinhalation ist trotz adäquater intensivmedizinischer Akutversorgung mit bleibenden pulmonalen Schäden zu rechnen.