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DOI: 10.1055/s-2005-866839
Stellungnahme zur Empfehlung der Bundesärztekammer vom 20.10.2003 zur Gabe von Analgetika durch Rettungsassistenten/-assistentinnen im Rahmen der Notkompetenz
Comments on the Recommendations of the German Medical Society dated October 20, 2003 on the Administration of Analgesics by Paramedics in Emergency SituationsPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
23. Mai 2005 (online)
Der Ausschuss „Notfall-, Katastrophenmedizin und Sanitätswesen” der Bundesärztekammer (BÄK) hat in seiner Sitzung am 20.10.2003 im Rahmen der Medikamentenliste, deren Applikation auch im Rahmen der Notkompetenz durch Rettungsassistenten/-assistentinnen durchgeführt werden kann, eine Erweiterung dahingehend befürwortet, dass auch die Gabe eines „Analgetikums” bei „Verletzungen und ausgewählten Schmerzsymptomen” möglich ist (bundesaerztekammer.de/30/Notfallmedizin/45notfallm.html).
Zahlreiche Anfragen veranlassen die BAND und die DIVI zu dieser erläuternden Stellungnahme aus ihrer fachlichen Sicht.
Literatur
- 1 Bundesärztekammer . Stellungnahme zur Notkompetenz von Rettungsassistenten und zur Delegation ärztlicher Leistungen im Rettungsdienst. MedR. 1993; 11 42
- 2 Moecke H, Stratmann D. Empfehlungen der Bundesärztekammer zum „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst”. Notarzt. 1995; 11 99
- 3 Ufer M R. Im Überblick: Neue Stellungnahmen und Empfehlungen der Bundesärztekammer. Rettungsdienst. 2004; 27 282
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