Geburtshilfe Frauenheilkd 2006; 66(2): 123-127
DOI: 10.1055/s-2005-873081
Editorial

Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Der neue Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie: nationale und internationale Chance?

The Newly Established Subspecialty Gynecological Oncology - a National and an International Chance?M. W. Beckmann1 , G. Gitsch1 , G. Emons1 , D. Berg1 , O. Ortmann1 , W. Jonat1 , M. Kaufmann1
  • 1Frauenklinik, Universitätsklinikum Erlangen, Erlangen
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Publication Date:
07 March 2006 (online)

Das einheitliche und geschlossene Auftreten gegenüber den Entscheidungsträgern der Bundes- und der Landesärztekammern, von Mitgliedern der Weiterbildungskommission der DGGG, des BVF und BuArGe-Chefärzte, der Vertreter der drei Säulen, der jüngeren Generation, der Psychosomatik und des European Board and College of Obstetrics and Gynaecology (EBCOG) hat im Rahmen des 106. Deutschen Ärztetages Mitte Mai 2003 erreicht, dass in der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung und (Muster-)Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung der Bundesärztekammer das Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe neu strukturiert und ergänzt wurde.

Im Gegensatz zu den vorhergehenden 6 verschiedenen Bezeichnungen existieren ab April 2004 nur noch 3 Weiterbildungsstrukturen:

Das Gebiet: Frauenheilkunde und Geburtshilfe Der Schwerpunkt: Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin Gynäkologische Onkologie Die Zusatzweiterbildung wie zum Beispiel: Akupunktur gynäkologische Exfoliativ-Zytologie Labordiagnostik medikamentöse Tumortherapie

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer muss nach ihrer Verabschiedung im Mai 2004 in den einzelnen Landesärztekammern ratifiziert werden. Bayern hat dieses am 1. 8. 2004 umgesetzt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben das Verfahren durch die Aufsichtsbehörden bereits genehmigt und werden dies in Kürze ebenfalls umsetzen. In den übrigen Landesärztekammern laufen derzeit die Umsetzungsverfahren. Ein nicht antizipiertes Problem bei der Umsetzung der vollständigen (Muster-)Weiterbildungsordnung war nach der Ratifizierung in Bayern hierbei der Streit der deutschen Regelung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die „spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin“. Hier war durch die Zusammenlegung des Facharztes für Innere Medizin und Allgemeinmedizin eine Problematik aufgetreten, deren Lösung durch die EU-Kommission Mitte Mai 2005 vorgesehen war. Damit war die Weiterbildungsreform als Ganzes in den einzelnen Landesärztekammern ratifizierbar.

Prof. Dr. M. W. Beckmann

Frauenklinik, Universitätsklinikum Erlangen

Universitätsstraße 21

91054 Erlangen

Email: direktion@gyn.imed.uni-erlangen.de

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