RSS-Feed abonnieren
Bitte kopieren Sie die angezeigte URL und fügen sie dann in Ihren RSS-Reader ein.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/de/10.1055-s-00000011.xml
Dtsch Med Wochenschr 2006; 131(4): 172-173
DOI: 10.1055/s-2006-924942
DOI: 10.1055/s-2006-924942
Arztrecht in der Praxis
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Ärztliche Sorgfaltspflicht bei der Ausstellung von Attesten
Urteil des Oberlandesgerichts München vom 29.07.2004Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
23. Januar 2006 (online)
Problem
Nach § 25 der Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) ist der Arzt verpflichtet, Gutachten und Zeugnisse, zu deren Ausstellung er verpflichtet ist oder die auszustellen er übernommen hat, innerhalb einer angemessenen Frist abzugeben. Dabei stellt sich die Frage, ob der Arzt zivilrechtlich für Schäden haftet, die sich durch verspätete Ausstellung eines Attestes ergeben. Ein solcher Fall war Gegenstand eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 29.07.2004 - 1 U 2965/04 -.
Dr. jur. H.-J. Rieger
Fachanwalt für Medizinrecht
Zeppelinstraße 2
76185 Karlsruhe