DO - Deutsche Zeitschrift für Osteopathie 2006; 4(02): 1
DOI: 10.1055/s-2006-940265
Editorial
Hippokrates Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stuttgart

Stiftung Warentest: Peinlicher Rückzieher

N. N.
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Publication Date:
06 December 2006 (online)

Es begab sich im September letzten Jahres, dass die Stiftung Warentest die 5. Auflage ihres Patientenratgebers „Die andere Medizin” mit großem Werbeaufwand der Öffentlichkeit vorstellte. An Selbstbewusstsein war kein Mangel: „Um es gleich zu sagen, es ist nicht nur eine würdige Fortsetzung von medizinischer Aufklärung und Bewertung durch die STIFTUNG WARENTEST - diese Abhandlung setzt Maßstäbe und sucht ihresgleichen”, so der O-Ton einer vollmundigen Verlautbarung der Stiftung, die denn auch wenig später ihr Druckwerk schon als „Bestseller” bewarb.

Wie nicht anders zu erwarten, hagelte es Protest vor allem von den „Zwei Drittel” der bewerteten Verfahren, die u.a. als „untauglich, um Krankheiten und gesundheitliche Störungen zu beheben” befunden worden waren. Was Viele zur Weißglut brachte, war die für Experten klar offensichtlich oberflächliche bis inkompetente Bearbeitung. Da hilft es auch nichts, am Ende die Verantwortung auf einen Wissenschaftler als „Schlussgutachter” abzuschieben (dessen Einwände offenbar zumindest teilweise unberücksichtigt blieben).

Absolut peinlich, wie mit der Osteopathie umgegangen wurde. Da widmen die Autoren der Kraniosakraltherapie ein eigenes Kapitel, während die Osteopathie als Ganzes irgendwo unter „Manueller Medizin” subsummiert wird - möglicherweise, weil amerikanische Osteopathen oft von „osteopathic manipulative treatment” sprechen. Wer Begriffe wie „Manuell” oder „Manipulation” wie in diesem Kapitel geschehen, so wenig differenziert darstellt und bewertet, muss das ohne entsprechende Fachkenntnis getan haben.

Einer dieser Fehler (wenngleich nur ein vergleichsweise begrenztes Detail) hat der Auflage nun das Genick gebrochen. Die Stiftung Warentest erkannte im November eine vom Landgericht Hamburg erlassene, von der Deutschen Homöopathischen Union erwirkte, Einstweilige Verfügung als endgültige Regelung an (Landgericht Hamburg; AZ: 12O565/05) und stellte am 28.11.2005 den Vertrieb der fünften Auflage endgültig ein. Bis heute findet sich dazu übrigens kein Wort auf den eigenen Internet-Seiten. Lediglich auf der Bestellseite der Stiftung Warentest wurde der Eintrag getilgt (ohne Spuren zu hinterlassen...).

Auch wenn die Stiftung in ihrem Methodenteil beteuert, entsprechenden fachkundigen Rat einzuholen, so ist das unseres Wissens für den Bereich der Osteopathie nicht oder zumindest nicht adäquat geschehen. Es bleibt zu hoffen, dass man bei der Stiftung lernfähig ist, wenn man nicht langfristig den traditionell guten Ruf aufs Spiel setzen möchte.

Was die Osteopathie betrifft, gibt es auch keine faulen Ausreden mehr. Der Stand ist inzwischen gut und klar organisiert, mit der BAO gibt es eine autoritative Ansprechadresse. Und mit der DO ein gemeinsames Sprachrohr - sowohl die BAO als auch die EFO haben für die DO als offizielles Verbandsjournal entschieden. Wir heißen die beiden Verbände herzlich willkommen an Bord!

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