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ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2006; 115(5): 223-224
DOI: 10.1055/s-2006-946558
DOI: 10.1055/s-2006-946558
Praxisjournal
Recht© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Schenkungen an verheiratete Kinder und ihr Verbleib im Fall der Scheidung
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
14. Juni 2006 (online)

Bei einer Scheidung ist in der Regel der Zugewinnausgleich durchzuführen. Hierbei wird für beide Ehepartner getrennt zunächst das während der Ehezeit erworbene Vermögen ermittelt. Der Ehepartner, der in der Ehezeit das höhere Vermögen erwirtschaftet hat, ist verpflichtet, 50 % seines Mehrgewinns an den anderen Ehepartner zum Zwecke des Zugewinnausgleichs zu übertragen.
Korrespondenzadresse
G. Hörster-MetzdorfRechtanwältin
Siegfriedstr.6, 50996 Köln
Telefon: 0221/2799566
Fax: 0221/2799565
URL: http://www.hoerster-metzdorf.de