Einleitung: Aufgrund z.T. ähnlicher Risikofaktoren und Beschwerden lassen sich entzündliche Erkrankungen
des Pankreas trotz moderner Bildmorphologie nicht immer zweifelsfrei von den neoplastischen
Veränderungen unterscheiden. Die Folgen, die sich aus solchen Situationen ergeben
können, werden an einem besonders eindrucksvollen Fall präsentiert.
Ergebnis: Wegen starker Rückenschmerzen wurde die 63-jährige Patientin in einem auswärtigen
Krankenhaus am 1.7.2003 aufgenommen und bei V.a. auf ein Zystadenokarzinom des Pankreas
in ein größeres Klinikum verlegt. Dort ergab ein CT eine Pankreasschwanzzyste mit
Lufteinschlüssen und subdiaphragmalem Abszess, so dass bei gleichzeitigem Peritonismus
am 1.8.2003 eine Pankreasschwanzresektion, Splenectomie und Resektion der in den entzündlichen
Prozess mit einbezogenen linken Flexur mit Colostomaanlage erfolgte. Histologisch
bestätigte sich eine infizierte nekrotische Pankreatitis. Im März 2004 schloß sich
die Wiederherstellung der Darmkontinuität und Ausräumung von Pankreasnekrosen an.
Bei einem vermeintlich neuen Schub der Pankreatitis wurde die Patientin 7/2005 bei
einer Stenose des ductus sartorius mittels Stent behandelt. Außerdem ergab die ERCP
einen Kontrastmittelübertritt in eine große Pseudozyste im ehemaligen Pankreasschwanzbereich.
Zusätzlich entwickelte sich neben dieser infizierten Pankreaspseudozyste ein Leberabszeß
in den Segmenten II und III. Nach wiederholten Punktionen der Pseudozyste und des
Abszesses ohne wesentliche Besserung bei septischem Verlauf wurde uns die Patientin
zugewiesen. Der Leberabszeß wurde durch eine Leberbisegmentresektion und die Pseudozyste
mittels Anlage einer Cystojejunostomie am 18.8.2005 saniert. Bei einer Verlaufs-CT-Untersuchung
der Pseudozyste fiel 9/2005 eine hypodense 2,2×1,5cm Pankreaskopfraumforderung auf,
die sich 10/2005 als 3,3cm durchmessend und eindeutig als Pankreaskopfkarzinom darstellte.
Der Choledochus und distale Pankreasgang waren gestaut. Am 21.10.2005 erfolgte die
Whipple-OP. Fernmetastasen bestanden nicht. Histologisch ergab sich ein pT3pN1(1/26)
R0 G2 Adenokarzinom des Pankreas.
Schlussfolgerung: Retrospektiv sind die Pankreatitis mit ihren septischen Folgen und der Leberabszeß
als Folge des Pankreaskopfkarzinoms zu betrachten.