Einleitung: Eine 21-jährige Patientin stellte sich mit akut aufgetretenen thorakalen Schmerzen
bei malignen Blutdruckwerten in der Notaufnahme vor. Eine relevante Krankenvorgeschichte
bestand nicht.
Ergebnisse: Routine-Laborparameter sowie Elektrokardiographie waren unauffällig. Die Computertomographie
des Thorax zeigte das Vorliegen eines Aneurysma dissecans Stanford B. Zudem wurden
in der Computertomographie des Abdomens Raumforderungen in der Leber (Segment 6),
in der rechten Nebenniere sowie in Höhe der Aortenbifurkation beschrieben. Schließlich
zeigten sich im Urin erhöhte Konzentrationen an Metanephrin und Vanilinmandelsäure.
Zunächst erfolgte eine intensive antihypertensive Therapie. Unter normotonen Blutdruckverhältnissen
wurde eine Adrenalektomie rechts, Leberresektion Segment 6 und Exzision eines präaortalen
3×3cm großen Tumors bei Verdacht auf das Vorliegen eines Phäochromozytoms durchgeführt.
Die histopathologische Untersuchung wies ein Phäochromozytom der rechten Nebenniere
sowie des präaortalen Tumors und ein Hämangiom der Leber nach. Die postoperative Meta-Jod-Benzylguanidin
Tumor-Szintigraphie konnte weitere extraadrenale Phäochromozytome ausschließen. Vier
Wochen nach operativer Therapie zeigte sich bei der beschwerdefreien Patientin noch
eine labile Hypertonie, welche mit Bisoprolol und Ramipril behandelt wird. In der
Duplexsonographie ließ sich das dissezierte Aneurysma unverändert darstellen, sodass
die konservative Therapie fortgeführt wurde. Die nachgeschaltete ophthalmologische
Routinediagnostik und die Magnetresonanztomograhie des Kopf-/Halsbereiches erschienen
unauffällig. Die genetischen Untersuchungsergebnisse stehen noch aus.
Schlussfolgerung: Bei dieser Patientin ist es zu der seltenen Erstmanifestation eines Phäochromozytoms
durch eine Stanford B Aortendissektion gekommen. Die aktuellen Befunde lassen das
Vorliegen eines von Hippel-Lindau- bzw. multiple endokrine Neoplasie-assoziierten
Phäochromozytoms nicht vermuten, wobei die endgültigen genetischen Untersuchungsergebnisse
noch ausstehen. Histopathologische Malignitätskriterien für Phäochromozytome fehlen,
demnach ist nach Ausschluss einer genetischen Prädisposition aufgrund des separaten
Zweittumors von einem malignen Phäochromozytom auszugehen.