Geburtshilfe Frauenheilkd 2006; 66 - FV_G_02_01
DOI: 10.1055/s-2006-952293

Schwangerenvorsorge in der Europäischen Union: der Weg zu einer gemeinsamen Leitlinie

A Bernlöhr 1, PA Smith 1, V Vydelingum 1
  • 1European Institute of Health and Medical Sciences, University of Surrey, Guildford, Surrey, United Kingdom

Ziele Darstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den nationalen Leitlinien zur Schwangerenvorsorge in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Entwicklung eines Modells zur Herstellung einer gemeinsamen Leitlinie auf Basis der existierenden nationalen Leitlinien. Aufzeigen einer gemeinsamen Konsens-Leitlinie zur Schwangerenvorsorge für die Europäische Union.

Material und Methode Strukturierte Fragebögen wurden an die Gesundheitsministerien sowie die Berufsverbände der Frauenärzte und Hebammen verschickt. Mittels deskriptiver Analyse wurde dargestellt, welche und wie viele Staaten eine Vorsorgemaßnahme empfehlen, und für welche Einwohnerzahl dies zutrifft. Die wissenschaftliche Grundlage derjenigen Vorsorgemaßnahmen wurde überprüft, die von mehr als 50% der Mitgliedsstaaten empfohlen, und auf mehr als 50% der Einwohner der EU angewendet werden. Zur Feststellung der Finanzierbarkeit wurde ermittelt, ob ein Zusammenhang zwischen dem Bruttosozialprodukt eines Staates und der Anzahl der empfohlenen Vorsorgemaßnahmen besteht.

Ergebnisse Alle 25 Mitgliedsstaaten lieferten repräsentative und auswertbare Daten. 20 Staaten haben eine nationale Leitlinie zur Schwangerenvorsorge. 47 verschiedene Vorsorgemaßnahmen werden empfohlen. 23 werden von über 50% der Staaten empfohlen und betreffen mehr als 50% der Einwohner der EU. Diese Maßnahmen sind evidenzbasiert. Die Staaten mit einem unterdurchschnittlichen Bruttosozialprodukt empfehlen mehr Vorsorgemaßnahmen, als die anderen.

Schlussfolgerung Die Vorsorgemaßnahmen, die in den nationalen Leitlinien zur Schwangerenvorsorge von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten für mehr als 50% der Bevölkerung empfohlen werden entsprechen dem derzeitigen Stand der Wissenschaft. Eine auf diesen Ergebnissen basierende Leitlinie ist mehrheitsfähig und auch für die weniger wohlhabenden Länder finanzierbar. Die Einführung einer solchen Leitlinie setzt eine Konsensus-Konferenz aller Beteiligten voraus.