Geburtshilfe Frauenheilkd 2006; 66 - PO_G_02_29
DOI: 10.1055/s-2006-952596

Ultraschalluntersuchung bei pränatal diagnostizierter Nebennierenblutung

M Schrauder 1, G Hammersen 2, J Siemer 1, T Goecke 1, B Meurer 1, N Hart 1, RL Schild 1
  • 1Universitätsfrauenklinik Erlangen, Erlangen
  • 2Cnopf´sche Kinderklinik, Nürnberg

Wir berichten über eine 41-jährige II.-Gravida, I.-Para mit unauffälliger Eigen- und Familienanamnese. In der 27+2 Schwangerschaftswoche wurde eine fetale zystische Raumforderung am oberen Nierenpol rechts festgestellt. Die Größe der Raumforderung betrug initial 32×27×27mm und zeigte sich bei einer Ultraschallkontrolle nach zwei Wochen leicht progredient mit zunehmenden Binnenechos. Unter dem Verdacht auf eine intrauterine Nebennierenblutung erfolgten weitere Ultraschallkontrollen, bei denen sowohl eine zunehmende Organisation der zystischen Raumforderung, als auch eine Größenabnahme zu verzeichnen war.

Die Ultraschallbefunde und der Verlauf sprachen gegen das Vorliegen eines Neuroblastoms. Weitere Differenzialdiagnosen wie urogenitale Fehlbildungen, bronchogene Zysten und pulmonale Sequestrationen konnten mit Hilfe von 2D und 3D Ultraschalluntersuchungen weitgehend ausgeschlossen werden.

In der 39. Schwangerschaftswoche wurde eine primäre Sectio caesarea aus mütterlicher Indikation durchgeführt. Die postpartale Sonographie des klinisch unauffälligen männlichen Neugeborenen zeigte direkt oberhalb der rechten Niere einen glatt begrenzten, 28×21×21mm messenden teils parenchymatösen, teils zystischen Tumor mit minimaler Perfusion. Bei hochgradigem Verdacht auf eine intrauterin abgelaufene, in Organisation befindliche Nebennierenblutung wurde auf eine operative Abklärung verzichtet. Nach vier Monaten engmaschiger Nachbeobachtung zeigt sich aktuell ein kontinuierlich an Größe abnehmender Befund bei klinisch gesundem Kind. Aufgrund der typischen Befundkonstellation scheint ein konservatives Vorgehen mit engmaschigen Verlaufskontrollen bei Verdacht auf Nebennierenblutung vertretbar zu sein, obwohl das Vorliegen eines Neuroblastoms ultrasonographisch nicht sicher ausgeschlossen werden kann.