Einleitung: Immer mehr Menschen erstellen für sich eine Patientenverfügung. Dabei sind sie durch
die Vielfalt an Formularen und die Notwendigkeit, medizinische und juristische Sachverhalte
differenziert zu formulieren meist überfordert. Politiker, Mediziner, Kirchen, Hospizbewegung
und Patientenvertretungen fordern daher eine sach- und fachkundige Beratung bei der
Erstellung der Patientenverfügung. Bisher wurde diese Beratung, wenn sie überhaupt
stattfand, durch unterschiedlich geschulte Ärzte, Notare, Seelsorger oder Hospizhelfer
durchgeführt. Methode: Von Mitgliedern der Expertengruppe des Bayerischen Staatsministerium der Justiz zur
Erstellung der Informationsbroschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch
Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“, wurde in Zusammenarbeit mit
dem Bayrischen Hospizverband ein Beratungskonzept entwickelt, das die o.g. Beratungskompetenzen
in Seminarform vermittelt. Dieses Konzept wurde über 5 Jahre in unterschiedlichem
Kontext erprobt. Von der Arbeitsgruppe „Standards für Beratung zu Patientenverfügungen“
in der AEM wurden Standards erarbeitet, in die diese Erfahrungen einflossen. Resultate: Die Standards zur Beraterschulung umfassen folgende Kernkompetenzen: Kommunikative
Kenntnisse und Fähigkeiten, Einstellungen und Haltungen/Soziale Kompetenzen, Berücksichtigung
von biographischen und familiären Gesichtspunkten, ethische und rechtliche Gesichtspunkte
der Instrumente der Vorsorge, formale Gesichtspunkte für die Erstellung einer Patientenverfügung/Sonstiges.
Schlussfolgerung: Umfassende Kenntnisse der Berater sind für eine individuelle Beratung zur Erstellung
einer Patientenverfügung erforderlich. Eingehenden Beratung ist notwendig, soll die
Patientenverfügung im Ernstfall unstrittig umsetzbar sein. Beratung zu Patientenverfügungen
stellt eine multidisziplinäre Aufgabe dar, die Kenntnisse und Kompetenzen in unterschiedlichen
Fachbereichen fordert.