intensiv 2008; 16(1): 44-46
DOI: 10.1055/s-2007-963732
Recht

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Eltern dürfen ihr im Wachkoma liegendes Kind sterben lassen

Werner Schell
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Publication Date:
01 February 2008 (online)

Im Fall eines vierjährigen Kindes im Wachkoma hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass die Eltern im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten elterlichen Sorgerechts die weitere künstliche Lebensverlängerung verbieten dürfen. Das Mädchen hatte durch einen ärztlichen Behandlungsfehler einen irreparablen Hirnschaden erlitten und wurde über eine Magensonde ernährt. Nach Meinung der Ärzte war es dauerhaft ohne Bewusstsein.

Das OLG Hamm stellte fest, dass die Entscheidung der Eltern für eine Beendigung der künstlichen Lebensverlängerung im konkreten Fall dem Kindeswohl entsprach. Es handelt sich hierbei um die erste (rechtskräftige) Entscheidung in der deutschen Rechtsprechung, in der das Zulassen des Sterbens eines Kindes im Wachkoma als „dem Kindeswohl entsprechend” bewertet wurde.

Werner Schell

Harffer Straße 59

41469 Neuss

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