Zusammenfassung
Korrektureingriffe bei fehlverheilten Beckenringverletzungen sind komplexe und anspruchsvolle
Eingriffe. Der Begriff fehlverheilt beinhaltet drei verschiedene Heilungsprobleme:
nicht verheilte Frakturen und/oder Luxationen, unvollständig verheilte Verletzungen
und in Fehlstellung verheilte Läsionen. Auch Kombinationen verschiedener Fehlheilungen
können vorkommen. Heilungsprobleme können sich sowohl auf den vorderen als auch auf
den hinteren Beckenring beziehen. Korrektureingriffe haben nur dann Aussichten auf
klinischen Erfolg wenn die vorhandene Beschwerdesymptomatik auf die bestehende Fehlheilung
zurückzuführen ist. Eine differenzierte präoperative klinische und radiologische Abklärung
ist somit unerlässlich. Außerdem ist eine detaillierte Planung des Operationsablaufs
für dessen Gelingen unabdingbare Voraussetzung. Risiken und zu erwartender Behandlungserfolg
müssen vorab mit dem Patienten ausführlich besprochen werden. Korrekturmaßnahmen bei
Pseudarthrosen beinhalten die Ausräumung der Instabilitätszone, dessen Auffüllung
mit autologer Spongiosa und die stabile Osteosynthese sowohl ventral als auch dorsal.
Ausgeheilte Fehlstellungen erfordern eine vorsichtige aber oftmals aufwendige Mobilisation
der betroffenen Beckenhälftemit dreidimensionaler Stellungskorrektur. Mögliche peri-
und postoperative Komplikationen sind Schäden von neurovaskulären Strukturen, postoperative
Wundheilungsstörungen und Infektionen und Implantatversagen mit Pseudoarthrosenrezidiv.
Umfassende Erfahrungen bei der chirurgischen Behandlung akuter Beckenring- und Acetabulumfrakturen
sind für das Gelingen von Korrekturmaßnahmen am Becken unabdingbare Voraussetzung.