Diabetes aktuell 2007; 5(5): 190
DOI: 10.1055/s-2007-993245
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Prävention - Arbeitslosengeld II reicht nicht für gesunde Kinderernährung

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Publication Date:
31 October 2007 (online)

 

Das Arbeitslosengeld (ALG) II reicht nicht aus, um Kinder und Jugendliche ausgewogen zu ernähren. Zu diesem Schluss kommt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn in einer umfangreichen Studie. Demnach veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kauft, muss jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich hinblättern, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen. Das FKE empfiehlt, das Arbeitslosengeld entsprechend anzupassen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten leiden heute zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen.

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes steht Empfängern von Arbeitslosengeld II heute ein Betrag von 347 Euro pro Monat zur Verfügung. Für Kinder gibt es pauschal 60 % dieses Regelsatzes, für Jugendliche 80 %. "Rund ein Drittel dieser Summe veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung, Getränke und Tabakwaren", erklärt Dr. Mathilde Kersting, die stellvertr. Leiterin des FKE. "Das sind gerade mal 2,57 Euro täglich für Kinder und 3,42 Euro für Jugendliche ab 14 Jahren. Damit lässt sich nach unseren Erkenntnissen eine ausgewogene Ernährung nicht realisieren."

Die FKE-Forscher haben im März 2004 in Dortmund die Preise von mehr als 80 Lebensmitteln erhoben, die für die gesunde Ernährung benötigt werden. Die Testkäufe erfolgten in Supermärkten der Ketten REWE und Edeka, bei den Discountern Aldi und Lidl sowie in einem Bioladen. Anhand dieser Daten berechneten die Wissenschaftler nach Altersgruppen gestaffelt die Kosten für die sogenannte "optimierte Mischkost". Dabei handelt es sich um ein vom FKE entwickeltes Konzept, das eine gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche zu vergleichsweise günstigen Preisen gewährleisten soll.

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