Zusammenfassung
In den Jahren 1983 bis 1985 wurde bei 72 Patientinnen eine Urethrozystographie zur
differentialdiagnostischen Klärung einer Inkontinenzsymptomatik durchgeführt. Die
röntgenologisch gesicherten Befunde werden den klinischen Diagnosen gegenübergestellt.
Bei 8 Frauen (11 % der Fälle) mit normalem urethrozystographischen Befund fand sich
klinisch-anamnestisch eine Streßharninkontinenz 1. Grades, die sich nach entsprechender
Behandlung besserte und somit klinisch bestätigte. Mögliche Gründe für diese gelegentlich
bestehende Diskrepanz zwischen röntgenologischem und klinischem Befund werden angeführt.
Bei 4 weiteren Patientinnen (5,5 % der Fälle) bestand eine große Zystozele, die die
radiologische Beurteilbarkeit einschränkte. In 83,5 % der Fälle bestätigt die „Kettenurographie”
den klinischen Befund und hilft dem Gynäkologen bei der Indikationsstellung zur Operation.
Die Entscheidung für das jeweilige operative Vorgehen hängt nicht allein von der Urethrozystographie
ab, sondern wird von anderen Begleitumständen mitbeeinflußt. Die Kettenurographie
sollte nur im Zusammenwirken mit anderen Untersuchungsparametern in der Differentialdiagnostik
der weiblichen Harninkontinenz bewertet werden.
Summary
Urethrocystography was performed in 72 women with stress urinary incontinence (SUI).
The radiological findings were compared with the clinical diagnosis. 8 Patients with
a normal radiological study had SUI grade 1 by clinical criteria. Explanations of
this discrepancy are discussed. In 4 cases the interpretation interfered with a large
cystocele. In 60 patients (83.5 %) the radiological study confirmed the clinical diagnosis
and supported the gynaecologist in the indication for operation on SUI. However this
indication cannot be based on the radiological study by itself; it must in fact take
into account all the other aspects of the disease.