Pneumologie 2008; 62 - V390
DOI: 10.1055/s-2008-1074378

Lupinenmehl – eine moderne Quelle relevanter Bäckerallergene?

C Bittner 1, F Koops 1, X Baur 1
  • 1Zentralinstitut und Ordinariat für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Einleitung: Mehl und Schrot aus Süßlupinen werden europaweit u.a. wegen der hohen Wasserbindung und der guten emulgierenden neuerdings zunehmend in industriell hergestellten Backwaren eingesetzt. Inzwischen wird das proteinreiche Lupinenmehl als Auslöser von Nahrungsmittelallergien diskutiert; aufgrund einer bekannten Kreuzallergenität zu Erdnüssen ist die Relevanz bei Erdnussallergikern besonders hoch. Wir haben uns die Fragen gestellt, ob Allergene aus dem Lupinenmehl auch eine Ursache des Bäckerasthmas sein können.

Methoden: Wir haben 14 aktuell noch exponierte Bäcker mit bekanntem Bäckerasthma untersucht. Neben einer klinischen und Berufsanamnese wurden eine körperliche Untersuchung, ein Lungenfunktionstest, Pricktests sowie serologische Allergietests mittels CAP-System (u.a. mit Lupinensamen f335, Ernuss f13) und Inhibitionstests durchgeführt.

Ergebnisse: Alle Bäcker gaben arbeitsplatzabhängige Beschwerden mit rhinokonjunktivitischer und asthmatischer Symptomatik an, in allen Fällen war eine obstruktive Ventilationsstörung nachweisbar. Sensibilisierungen lagen gegen eine Vielzahl von Bäckerallergenen (v.a. Weizen- und Roggenmehl) vor. Bei 7 der 14 Untersuchten (50%) war eine Sensibilisierung gegen Lupinenmehl nachweisbar, davon waren 5 auch gegen Erdnuss sensibilisiert. Ein Kontakt zu Lupinenmehl war nicht allen Sensibilisierten bekannt. Mit Lupinensamenextrakt wurde die Reaktion auf Erdnuss in allen 5 Fällen inhibiert.

Schlussfolgerungen: Es konnte gezeigt werden, dass das neuerdings vermehrt in der Backindustrie eingesetzte Lupinenmehl offenbar auch als inhalatives Berufsallergen im Backgewerbe eine Bedeutung hat. Hierbei besteht eine hohe Kreuzallergenität zwischen Lupinen und Erdnüssen. Das Vorkommen in Backmischungen ist häufig nicht bekannt, wodurch eine Meidung des Allergens erschwert wird. Somit ist eine europaweite Deklarationspflicht für Lupinenmehl im Interesse des Herstellers und Endverbrauchers zu fordern.