Das deutsche Sozialversicherungssystem, und hierbei insbesondere das Gesundheitswesen,
nehmen im internationalen Vergleich – ungeachtet der derzeit bestehenden Probleme
und des hierdurch ausgelösten Reformbedarfs – nach wie vor eine Spitzenstellung ein.
Gerade die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, wie wichtig es ist, medizinische
Versorgung unabhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit oder sozialem Status allen
Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen. Zudem darf auch die ökonomische Bedeutung
nicht verkannt werden, stellen doch die sozialen Systeme mit dem medizinischen Sektor
einen Wirtschaftszweig dar, der zu einem der bedeutendsten in Deutschland gehört.
Hinzu kommt, dass ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, das in der Lage ist, Patienten
nicht nur wirtschaftlich, sondern auch zügig und effektiv zu behandeln, die Ressource
Arbeitskraft nachhaltig sichert und damit von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung
ist. Vor diesem Hintergrund kommt dem Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren als
Teil der Gesetzlichen Unfallversicherung eine bedeutsame Rolle zu. Ziel dieses Verfahrens
ist es, alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitige sachgemäße
Heilbehandlung und – soweit erforderlich – besondere unfallmedizinische Behandlung
gewährleistet werden. Gerade in jüngerer Vergangenheit werden jedoch immer wieder
Reformbestrebungen laut, teilweise sogar mit der Überlegung, das Berufsgenossenschaftliche
Heilverfahren in der bestehenden Form gänzlich abzuschaffen. Vor diesem Hintergrund
sollen nachfolgende Ausführungen als Bestandsaufnahme dienen und einen Überblick über
Gegenstand und Durchführung des Verfahrens geben.