Diabetes aktuell 2018; 16(01): 1
DOI: 10.1055/a-0492-7056
Editorial
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

„Es ist vollbracht!“

Peter E.H. Schwarz
1   Dresden
,
Antje Bergmann
2   Dresden
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Publication Date:
03 April 2018 (online)

Der Koalitionsvertrag liegt vor und wird – gerade was die gesundheitspolitischen Themen angeht – einiges anschieben, verändern, bewegen und hoffentlich (!) verbessern helfen. CDU/CSU und SPD haben darin (Seite 95 ff., Stand 7.2.2018), wichtige Schwerpunkte auf der Agenda, die uns alle betreffen.

„Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden. Deshalb wollen wir ein modernes Vergütungssystem schaffen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet. Dies bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegt. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden.“ Dies wird eine deutliche Veränderung für Niedergelassene.

Liest man weiter, heißt es: „Das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlichen versicherten Patienten wird von 20 auf 25 Stunden erhöht“. Es wird eher eine Mehrbelastung auf uns zukommen.

Zu erwarten war die Unterstützung und Förderung strukturschwacher Gebiete: „Ärztinnen und Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, werden über regionale Zuschläge besonders unterstützt; dazu werden die hausärztliche Versorgung und die „sprechende Medizin“ besser vergütet“.

Große Bedeutung für die zukünftige Versorgung wird die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erlangen, die unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag eingerichtet werden soll. Hier sollen nach Angaben im oben genannten Entwurf Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung erfolgen. Im Fokus stehen hierbei die Bedarfsplanung, die Zulassung, die Honorierung, die Kodierung, die Dokumentation, die Kooperation der Gesundheitsberufe und die Qualitätssicherung.

Viele Themen aus der Ärzteschaft selbst wurden in den Entwurf des Koalitionsvertrages geschrieben – so zum Beispiel der Wegfall von Zulassungssperren für die Niederlassung von Ärzten in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten, um eine Unterversorgung zu vermeiden, die Fortsetzung des Strukturfonds für 4 weitere Jahre oder die Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes um nur einige zu nennen.

Wir sind froh, eine handelnde Regierung zu haben, die sich in vielen gesundheitspolitischen Themen einig ist und die Kernthemen klar formuliert hat. Gemessen wird sie allerdings am Erfolg der Umsetzung! Wir werden kritische Beobachter bleiben.