Ab dem 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie verfolgt das
Ziel, die Rechte der vom Umgang mit ihren personenbezogenen Daten Betroffenen zu stärken
und für Transparenz im Rahmen der Verarbeitung zu sorgen. Für den Fall von Verstößen
drohen erheblich stärkere Sanktionen als bisher. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Zahnärzte
den Anforderungen gerecht werden können.