Aktuelle Kardiologie 2018; 7(03): 233-234
DOI: 10.1055/a-0595-1629
Verbandsmitteilungen
Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen informiert
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

BNK intern – Neues aus der Gesundheitspolitik

Norbert Smetak
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Publication Date:
28 June 2018 (online)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

noch herrscht in der Gesundheitspolitik eine gewisse Ruhe vor dem zu erwartenden Sturm. Die Berufsverbände positionieren sich. Vonseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird bei Ausbau der Terminservicestellen die Abschaffung der Budgetierung gefordert. Dies zuerst im Bereich der Grundversorgung, das heißt Versichertenpauschale und Beratungsziffern. Da bei den Hausärzten die Budgetierung zum Teil gar nicht (z. B. Baden-Württemberg) oder nur relativ gering vorliegt, würden die Fachärzte schon von der Anfangsversion etwas mehr profitieren. Klare Forderung, auch unseres Verbandes, ist die rasche Ausweitung auf die anderen Leistungen. Eine unnötige Mengenausweitung wäre über sinnvolle Qualitätsanforderungen sicher beherrschbar.

Ein weiterer Punkt ist, dass man keine Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs vorantreiben wird, wenn es nicht zusätzliches Geld für neue Leistungen gibt. Hier sind sich alle Verbände und die KBV einig. Es war schon mehr als ärgerlich, dass die KBV die Fernabfrage der Devices ins Budget verhandelt hat. Genauso ärgerlich, wie die Aufsplittung der Gebührenordnungsposition 13552 entgegen unseren Warnungen. Hier müssen wir jetzt nacharbeiten, da unsere Zahlen einen signifikanten Verlust aufzeigen – dies entgegen der ursprünglichen Absicht, es kostenneutral für uns umzusetzen.

Bezüglich der Gebührenordnung (GOÄ) für Ärzte gab es am 26.04.2018 eine Sitzung der Bundesärztekammer, an der ich auch teilnahm. Das Grundgerüst ist fertig, jetzt folgen die kompletten Berechnungen nach den angegebenen Zeiten und Zuschlägen. Dann werden die ermittelten Vergütungen auf Plausibilität untersucht, untereinander unter den Fachgruppen abgeglichen und dann noch bezüglich der anvisierten Obergrenze von ca. 6% Zuwachs GOÄ neu gegenüber GOÄ alt adjustiert. Man darf gespannt sein, was am Ende steht. Klar ist auch, dass aufgrund der erst einmal eingesetzten Kommission der Regierung vor Ende 2019 überhaupt keine Entscheidung bez. der GOÄ kommen wird und dann wohl auch bis zum Ende der jetzigen Legislaturperiode noch keine GOÄ zu erwarten ist.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages begann der Ärztetag in Erfurt. Mit Spannung darf dort die Entscheidung zum Fernbehandlungsverbot erwartet werden. Realistischerweise wird man hier eine Lockerung vornehmen müssen, auch um den Missbrauch von Notfallambulanzen etwas einzudämmen.

Eventuell neu diskutiert werden wird der Physician Assistant. Hierzu gibt es durchaus seit dem letzten Ärztetag konträre Positionen. Während einige diesen Beruf als sinnvolle Ergänzung zur Entlastung der Ärzte sehen, sehen wir dies eher als Einstieg in die Substitution. Hier vertreten wir mehr den Standpunkt, dass wir unseren Medizinischen Fachangestellten über Zusatzausbildungen – wie unserem Curriculum – mehr Aufgaben im Sinne der Delegation übertragen können. Im Moment arbeiten wir hier mit der KBV ein an den nichtärztlichen Praxisassistenten der Hausärzte angelehntes Modell aus.

Ich gehe davon aus, dass wir das ein oder andere auch auf der Jahrestagung in Berlin diskutieren konnten und wünsche Ihnen erholsame Sommertage.

Ihr/Euer
Norbert Smetak